Schweizer Revue 2/2018

12 Schweizer Revue / März 2018 / Nr.2 Politik Libysche Flüchtlinge werden auf hoher See gerettet. Foto Keystone STÉPHANE HERZOG Eine Million Schweizer Franken für die libysche Küstenwache, diese Summe hat die Schweiz 2017 im Rah- men eines europäischen Programms der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bereitgestellt. «Bei den für die Seerettung undMigration zuständigen Behörden wurden drei Schulungsmodule durchgeführt», be- richtet Emmanuelle Jaquet von Sury, Sprecherin des Eidgenössischen Jus- tiz- und Polizeidepartements (EJPD). «Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Registrierung vonMigrantennach der Seerettung, um ihre weitere Nach- verfolgung, auch inGefangenenlagern, zu sichern.» Die Küstenwache hat Rettungsaus­ rüstungmit insgesamt 2500 Teilen er- halten, darunter Rettungswesten, Erste-Hilfe-Kits und Decken, so das EJPD. Die Schweiz ist nicht vor Ort, um den Ablauf des Programms zu kont- rollieren, «aber mit der Präsenz von Vertretern der IOM und des UNO- Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) in den meisten Häfen west- lich von Tripolis sind Unterstützung und ein gewisser Schutz bei der Aus- schiffung sowie insbesondere bei der Registrierung und Ermittlung beson- ders schutzbedürftiger Fälle sicher­ gestellt», versichert die Sprecherin. Allerdings: «Die Konfliktsituation in Libyen schränkt die Mobilität der IOM-Mitarbeiter zuweilen ein und er- schwert die Projektumsetzung.» Erpressung und Abfangen mit Todesfolge Mehrere NRO beschuldigen die liby- sche Küstenwache, sich an der Erpres- sung derMigranten zu beteiligen. Die Schweiz leistet einen Beitrag zur Rückführung von Migranten nach Libyen Der Bund hat der libyschen Küstenwache eine Million Franken zur Verfügung gestellt. Diese Politik hat dazu beigetragen, Überfahrten zu bremsen, bedeutet nach Beklagen mehrerer NRO aber auch, dass die Erpressung von Migranten unfreiwillig unterstützt wird.

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