Schweizer Revue 2/2018
26 Schweizer Revue / März 2018 / Nr.2 news.admin.ch Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen? Die erleichterte Einbürgerung setzt im Weiteren voraus, dass Sie die öf- fentliche Sicherheit und Ordnung be- achten, die innere und äussere Sicher- heit der Schweiz nicht gefährden, die Werte der Bundesverfassung respek- tieren, am Wirtschaftsleben teilneh- men oder sich in Aus- oder Weiterbil- dung befinden und die Integration ihrer Familienmitglieder fördern und unterstützen. Ich bin unter 25 und als Schweizerin bzw. als Schweizer im Ausland geboren und noch nicht bei der Botschaft angemeldet. Kann ich das Schweizer Bürgerrecht verlieren? Ja, das im Ausland geborene Kind eines schweizerischen Elternteils, das noch eine andere Staatsangehörig- keit besitzt, verwirkt das Schweizer Bürgerrecht mit der Vollendung des 25. Altersjahres, wenn es bis dahin nicht bei einer Schweizer Behörde im Ausland (Botschaft, Konsulat) bzw. in der Schweiz (Zivilstandsamt) gemel- det wurde, sich selber angemeldet oder seinen Willen zur Beibehaltung der Schweizer Staatsangehörigkeit nicht schriftlich bekundet hat.Wer bis am 31. Dezember 2017 seinen 22. Ge- burtstag gefeiert hat und noch nicht bei einer Schweizer Behörde gemeldet wurde, hat das Schweizer Bürgerrecht mit 22 Jahren nach den Bestimmun- gen des alten Rechts bereits verwirkt. Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner können, wie bisher auch, bei Wohnsitz im Ausland ein Gesuch umerleichterte Einbürgerung stellen. Ehemalige Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die aus verschiedenen Gründen ihr Bürgerrecht verloren haben, können unter Umständenwie- dereingebürgert werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Neuerungen im Bürgerrechtsgesetz sowie zur Beantragung der erleichter- ten Einbürgerung sind nachstehend zusammengefasst. Mein Ehegatte ist Schweizer Bürger, und wir wohnen im Ausland. Kann ich ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen? Als Ehegatte einer Schweizer Bürgerin ✆ Schweiz +41 800 24 7 365 ✆ Ausland +41 58 465 33 33 E-Mail: helpline@eda.admin.ch Skype: helpline-eda www.eda.admin.ch/reisehinweise ✆ Schweiz +41 800 24 7 365 ✆ Ausland +41 58 465 33 33 www.twitter.com/travel_edadfae Online-Registrierung für Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandreisen www.eda.admin.ch/itineris Die kostenlose App für iOS und Android Neues Bürgerrechtsgesetz seit 1. 1. 2018 Ausländerinnen und Ausländer, die sich aufgrund ihres familiären Umfelds auch im Ausland eng mit der Schweiz verbunden fühlen, können sich mit dem neuen Gesetz ebenfalls erleichtert einbürgern lassen. bzw. als Ehegattin eines Schweizer Bürgers können Sie ein Gesuch um er- leichterte Einbürgerung stellen, wenn Sie seit sechs Jahren in tatsächlicher und stabiler ehelicher Gemeinschaft leben und mit der Schweiz eng ver- bunden sind. Der Schweizer Ehegatte bzw. die Ehegattin muss das Schwei- zer Bürgerrecht imZeitpunkt der Ehe- schliessung besitzen oder es danach durch eineWiedereinbürgerung oder durch eine erleichterte Einbürgerung aufgrund der Abstammung von einem schweizerischen Elternteil erworben haben. Was bedeutet das Kriterium der engen Verbundenheit mit der Schweiz? Die enge Verbundenheit mit der Schweiz setzt voraus, dass ■ ■ Sie sich innert der letzten sechs Jahre mindestens dreimal für je min- destens fünf Tage in der Schweiz auf- gehalten haben; ■ ■ Sie sich im Alltag mündlich in einer Landessprache verständigen können; ■ ■ Sie Grundkenntnisse über die Schweiz (Geografie, Geschichte, Poli- tik, Gesellschaft) haben; ■ ■ Sie Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen; ■ ■ Sie Referenzpersonen mit Wohn- sitz in der Schweiz nennen können, die Ihre Aufenthalte und Ihre Kon- takte bestätigen. Foto Keystone
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