Schweizer Revue 4/2018
Schweizer Revue / Juli 2018 / Nr.4 24 ASO-Informationen IMPRESSUM: «Schweizer Revue», die Zeitschrift für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, erscheint im 44.Jahrgang in deutscher, französischer, englischer und spanischer Sprache in 14 regionalen Ausgaben und einer Gesamtauflage von rund 425000 Exemplaren (davon Online-Versand: 218287). Regionalnachrichten erschei- nen viermal im Jahr. Die Auftraggeber von Inseraten und Werbebeilagen tragen die volle Verantwortung für deren Inhalte. Diese entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion oder der Herausgeberin. REDAKTION: Marc Lettau (MUL), Chefredaktor ad interim; Stéphane Herzog (SH); Jürg Müller (JM); Simone Flubacher (SF), Auslandschweizerbezie- hungen EDA, 3003 Bern, verantwortlich für «news.admin.ch» . REDAKTIONSASSISTENZ: Sandra Krebs ÜBERSETZUNG: CLS Communication AG GESTALTUNG: Joseph Haas, Zürich POSTADRESSE: Herausgeber/Sitz der Redaktion/Inseraten-Administration: Auslandschweizer-Organisation, Alpenstrasse 26, 3006 Bern, Schweiz. Tel. +41313566110 , Fax +41 31 356 6101 , PC 30-6768-9. e-mail: revue@aso.ch DRUCK & PRODUKTION: Vogt-Schild Druck AG, 4552 Derendingen. Alle bei einer Schweizer Vertretung angemeldeten Auslandschweizer erhalten das Magazin gratis. Nichtaus- landschweizer können das Magazin für eine jährliche Gebühr abonnieren (CH: CHF 30.–/Ausland: CHF 50.–). Abonnenten wird das Magazin manuell aus Bern zugestellt. www.revue.ch REDAKTIONSSCHLUSS dieser Ausgabe: 30. Mai 2018 ADRESSÄNDERUNG: Bitte teilen Sie Ihre neue Adresse Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat mit. ASO-Ratgeber Ich wohne im Ausland und habe meinen in der Schweiz ausgestellten Führerschein verloren. Kann ich bei den kantonalen Behörden, die ihn ausge- stellt haben, oder bei einer Schweizer Vertretung im Ausland einen neuen erhalten? Die Schweizer Behörden können keinen neuen schweizerischen Führerausweis ausstellen. So- bald Sie imAuslandWohnsitz nehmen, sind die Behörden IhresWohnsitzlandes und nichtmehr die Schweizer Behörden für alles zuständig, was mit Führerscheinen zu tun hat. Dies ist eine Folge des Territorialprinzips, welches besagt, dass Sie dem Rechtssystem Ihres Wohnsitzlan- des unterstellt sind. Das gilt auch für den Bereich des Strassenverkehrs, der ebenfalls ausschliess- lich dem Recht des Wohnsitzlandes untersteht. Das kantonale Strassenverkehrsamt, das Ihren Führerausweis ausgestellt hat, kann Ihnen aber eine Bestätigung ausstellen, dass Sie Inhaber/in eines schweizerischen Führerscheins sind. Mit diesemDokument wird bestätigt, dass Sie einen Führerschein nach schweizerischem Recht er- worben haben. Danach müssen Sie bei den zu- ständigen Behörden Ihres Wohnsitzlandes ab- klären, zu welchen Bedingungen Ihnen ein Führerschein ausgestellt werden kann (Beglau- bigung der Angaben in der Bestätigung, Führer- scheinprüfung usw.). Bei diesem Schritt könnte die zuvor erwähnte Bestätigung der kantonalen Behörden eventuell von Nutzen sein. Die Adressen der kantonalen Strassenver- kehrsämter finden Sie unter: www.strassenverkehrsamt.ch Martina Boscaro, Sie sind Auslandschwei- zerin aus Italien. Welches waren Ihre Beweggründe, ein Studium in der Schweiz aufzunehmen? Seit meiner Kindheit träumte ich da- von, für mein Studium in die Schweiz zurückzukehren: Die Ruhe, welche dieses Land ausstrahlt, hat mich mag- netisch angezogen. Darüber hinaus sind die Schweizer Bildungsstätten meiner Ansicht nach unvergleichlich gut. Gibt es spezielle Unterschiede zwischen Italien und der Schweiz? Die Unterschiede spürt man, aber sie sollten uns keine Angstmachen: Mich zu integrieren war für mich eine Her- ausforderung, die mich angespornt hat. Die Ausbildung in der Schweiz ist praxisbezogener als diejenige in Italien. Die Schweizer Hochschulen bereiten die Studierenden auf die Herausforderungen der heutigen Arbeitswelt wirklich vor. Sie werden bald Ihren Masterabschluss in Rechtswissenschaften erwerben. Wie sehen Ihre Zukunftspläne aus? Vorerst werde ich in der französisch- sprachigen Schweiz bleiben, um ein Praktikumzu absolvierenund danach die Anwaltsprüfung abzulegen. Ich schliesse die Möglichkeit eines Dok- torats oder einer Anstellung beim Bund in Bern aber nicht aus. Es gibt so viele Möglichkeiten. Was würden Sie jungen Auslandschweize- rinnen und Auslandschweizern mit auf den Weg geben, die sich für ein Studium in der Schweiz interessieren? MeinRat ist, keine Angst zu haben. Ich bin alleine, ohne grosse finanziellen Mittel, in die Schweiz gekommen, aber mit dem festen Wunsch, etwas aufzu- bauen und zu wachsen. Das Stipen- dium meines Heimatkantons Zürich hatmirmein Studiumhier ermöglicht. educationsuisse hat mich bei diesem Stipendiengesuch unterstützt und meinDossier betreut. Informiert euch über mögliche finanzielle Unterstüt- zungen und gebt euch die Chance, eure Wunschausbildung zu machen. «Mein Rat: keine Angst haben» Wie Martina Boscaro ihre Ausbildung in der Schweiz erlebt. Haben Sie sich schnell an der Uni eingelebt? Es fiel mir leicht, mich an der Uni ein- zugewöhnen; dies vor allem auch dank der Unterstützung der Professo- ren und der entgegenkommenden fa- miliären Ambiance. Dass die Uni Neu- enburg eher eine kleine Universität ist, hat mir sicher geholfen. Ich fühlte mich nie verloren. Die ersten Monate waren anstrengend, dameine Franzö- sischkenntnisse anfangs ungenügend waren. Aber dank den von der Uni gra- tis angebotenen Sprachkursen konnte ich in wenigen Monaten vom verlang- ten Niveau B2 auf Niveau C1/C2 gelan- gen. Geholfen hatmir dabei auch, dass ich die Wohnung mit frankophonen jungen Frauen teilte. Martina Boscaro erhielt von ihrem Heimatkanton ein Stipendium. Beim Gesuch dafür wurde sie von education suisse unterstützt. Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünf- te zum schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkei- ten zwischen privaten Parteien.
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