Schweizer Revue 4/2018

Schweizer Revue / Juli 2018 / Nr.4 27 Eidgenössische Abstimmungen Die Abstimmungsvorlagenwerden durch den Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin festgelegt. Am23. September 2018 kommen folgende Vor- lagen zur Abstimmung: ■ ■ Bundesbeschluss vom13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- undWanderwege (direkter Gegenent- wurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- undWanderwege [Velo-Initiative]») ■ ■ Volksinitiative vom 26. November 2015 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebens- mittel (Fair-Food-Initiative)» ■ ■ Volksinitiative vom 30. März 2016 «Für Ernährungs- souveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» Weiterer Abstimmungstermin im 2018: 25. November Alle Informationen zu denVorlagen (Abstimmungsbüch- lein, Komitees, Empfehlungen des Parlaments und des Bundesrates, Vote électronique etc.) finden Sie unter www.admin.ch/abstimmungen. Volksinitiativen Die folgenden eidgenössischen Volksinitiativen wurden bis Redaktionsschluss neu lanciert (Ablauf der Sammel- frist in Klammern): ■ ■ «Eigenständiges Handeln in Familien und Unterneh- men (Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative)» (15.11.2019) ■ ■ «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundes- richter imLosverfahren (Justiz-Initiative)» (15.11.2019) Die Liste der hängigen Volksinitiativen finden Sie unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > Volksinititativen > Hängige Volksinitativen Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen des EDA: Simone Flubacher, Auslandschweizerbeziehungen Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz Telefon: +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33 www.eda.admin.ch, mail: helpline@eda.admin.ch den die Schweiz der Aufarbeitung die- ser Thematik beimisst. Schliesslich regelt das neue Gesetz auch die Archivierung und die Akten- einsicht, und stellt ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Opfer und Betroffenen durch die kantonalen Anlaufstellen bereit. Opfer- und Be- troffenenorganisationen erhalten zu- dem die Möglichkeit, Selbsthilfepro- jekte einzureichen. Den Opfern und Betroffenen soll ermöglicht werden, persönliche oder berufliche Perspek- tiven zu entwickeln und Erfahrungen auszutauschen. Am8. Februar 2018 hat die 15. und letzte Sitzung des Runden Tisches stattgefunden. Inzwischen ist auchdie Frist für Gesuche um einen Solidari- tätsbeitrag abgelaufen. Beim Bundes- amt für Justiz sind insgesamt 9018 Ge- suche eingegangen. 313dieserGesuche aus 41 Staaten, also rund 3,5 Prozent, sind von Personen eingereicht worden, dieWohnsitz imAusland haben. Eine Vielzahl von Gesuchen erreichte den Fachbereich aus den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland. Aber auch aus Kanada, Thailand und Italien wurden vieleGesuche eingereicht. Die Bearbeitung der Gesuche muss bis spätestens vier Jahre nach Inkrafttre- ten des Gesetzes, das heisst bis Ende März 2021, abgeschlossen sein. Im Ausland wohnhafte Personen mussten für die Gesuchstellung eine Lebensbescheinigung bei einer Schweizer Vertretung persönlich be- antragen. Für Personen, die dafür sehr weite Wege hätten auf sich nehmen müssen oder die gesundheitlich ange- schlagen sind, wurden individuelle Lösungen in Zusammenarbeit von Schweizer Vertretung und Bundesamt für Justiz gefunden. Für Auskünfte steht der Fachbe- reich FSZM des Bundesamtes für Jus- tiz (+41 58 462 42 84 oder sekretariat@ fuersorgerischezwangsmassnahmen. ch) gerne zur Verfügung. Weiterfüh- rende Informationen sind auch online abrufbar: www.bj.admin.ch > Gesell- schaft > Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Der Bericht und die Protokolle des Runden Tisches sind abrufbar unter www.fszm.ch > Runder Tisch. Konsularische Dienstleistungen überall, komfortabel auf Ihren mobilen Geräten Rom (2018) www.eda.admin.ch Hinweise Melden Sie Ihrer schweizerischen Vertretung Ihre E-Mail-Adresse(n) und Mobiltelefon-Nummer(n) und/ oder deren Änderungen und registrieren Sie sich im Online-Schalter (Link auf der Homepage des EDA www.eda.admin.ch) oder via www.swissabroad.ch, um die gewünschte Zustellung der «Schweizer Revue» und weiterer Publikationen zu wählen. Bei Problemen mit der Anmeldung kontaktieren Sie bitte Ihre Vertretung. Die aktuelle Ausgabe der «Schweizer Revue» sowie die früheren Nummern können Sie jederzeit über www.revue.ch lesen und/oder ausdrucken. Die «Schweizer Revue» (bzw. die «Gazzetta Svizzera» in Italien) wird kostenlos als Druckausgabe oder elektronisch (via E-Mail) allen Auslandschweizer-Haushal- ten zugestellt und als iOS-/Android-App zur Verfügung gestellt.

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