Schweizer Revue 6/2018

Schweizer Revue / November 2018 / Nr.6 27 Neu: Verzollen via Smartphone Mit QuickZoll macht die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) einen wichtigen Schritt Richtung Digitalisierung. Die im Frühjahr 2018 lancierte Smartphone-App richtet sich an Privatpersonen, die in die Schweiz einreisen und Waren für den Privatgebrauch oder zum Verschenken mitführen. Bisher mussten Reisende ihre Auslandseinkäufe, Feriensouvenirs oder Geschenke beim Grenzübertritt in die Schweiz mündlich oder mit einem Papierformular (Anmeldebox) zur Verzollung anmelden. Dies war besonders für Bahnreisende umständlich, wenn sie nicht an der Grenze aussteigen wollten. Neu können Waren digital, ortsunabhängig und bereits 48 Stunden vor dem Grenzübertritt angemeldet und die Abgaben anschliessend direkt bezahlt werden. Bei der Verzollung spielt der Wohnsitz eine wichtige Rolle. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist QuickZoll dann relevant, wenn sie Geschenke für Familie und Freunde mitbringen oder Lebensmittel, Tabak und Alkohol für den Eigenkonsum über den zugelassenen Freimengen einführen (z. B. 1 Liter Spirituosen pro Erwachsene). Persönliche Gebrauchsgegenstände, beispielsweise die eigene Skiausrüstung, sind hingegen abgabenfrei. QuickZoll vereinfacht die Einfuhr in die Schweiz. Die digitale Abfertigung von Ausfuhrbescheinigungen ist allerdings (noch) nicht möglich. Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bleibt ausserdem das jeweilige Land zuständig, aus dem die Waren ausgeführt werden. Die Smartphone-App QuickZoll gehört zu den ersten Ergebnissen des Transforma- tionsprogramms DaziT, in dessen Rahmen die Dienstleistungen der EZV für Privatper- sonen und Firmen bis Ende 2026 systematisch vereinfacht und digitalisiert werden. Mehr Informationen: www.quickzoll.admin.ch Konsularische Dienstleistungen überall, komfortabel auf Ihren mobilen Geräten Kenia (2018) www.eda.admin.ch © Babu Indergand Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen des EDA: Simone Flubacher, Auslandschweizerbeziehungen Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz Telefon: +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33 www.eda.admin.ch, mail: helpline@eda.admin.ch Dieses Interview ist auf swissinfo.ch, dem zehnsprachigen Online­ Service der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), erschienen. Leben Sie auch im Ausland? Dann markieren Sie auf Instagram Ihre Bilder mit #WeAreSwissAbroad. Gewürzduft lockte ihn von den Paragraphen weg Als Backpacker liess sich der Jurist Raphael Flury von Ostafrika begeis- tern. Jetzt leitet der 28-jährige Auslandschweizer ein biozertifizier- tes Gewürzproduktions- und Handelsunternehmen auf der Gewürz- insel Sansibar. Mein Job: Ich folgte meinem inneren Drang, in möglichst jungen Jahren einen unkonventionellen Schritt für ein interessantes und trotzdem wirtschaftsnahes Leben zu wagen. Es ist sehr erfüllend, mit Naturprodukten wie Zimt, Pfeffer, Vanille und Nelken zu arbeiten sowie auf Augenhöhe mit den Kleinbauern zu lernen, wie diese Pro­ dukte produziert und verarbeitet werden. Mein Tansania: Das Land ist riesig und erstreckt sich durch diverse Klimazonen. Entsprechend attraktiv sind der Lebensraum und die Outdoor-Aktivitäten. Die Sonntagsausflüge an die perfekten Sand­ strände wirken im Vergleich zum turbulenten Alltag beinahe surreal. Meine Schweiz: Der Geburtsort ist eine der wenigen wegweisen­ den Lebensentscheidungen, auf die man keinen Einfluss nehmen kann. Wir sollten deshalb dankbar sein, in einem stabilen, sicheren, friedlichen und gut organisierten Land aufwachsen zu dürfen. Im Ausland sieht man jedoch auch viele alternative Lebensmodelle, die wahrscheinlich dem einen oder anderen Schweizer zu mehr Zufrie­ denheit verhelfen könnten. Mein Herz: Ich habe in der Schweiz aus Überzeugung an jeder Wahl oder Abstimmung teilgenommen, was mir als Auslandschweizer leider nicht immer gelingt. Entsprechend bedauere ich, dass das E-Voting in meinem Heimatkanton vor ein paar Jahren aufgrund einer festgestell­ ten Sicherheitslücke abgebrochen werden musste. AUSLANDSCHWEIZER AUF INSTAGRAM

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