Schweizer Revue 1/2019

Schweizer Revue / Januar 2019 / Nr.1 23 ASO-Informationen E-Voting ist der Weg, das Stimmrecht der «Fünften Schweiz» zu wahren Viele der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer können nur dank E-Voting an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Darum fordert die Ausland­ schweizer-Organisation mit ihrer am 30. November 2018 eingereichten Petition, dass allen in der «Fünften Schweiz» bis 2021 die elektronische Stimmabgabe ermöglicht wird. Vorstand und Direktion der ASO am Tag der Petitions­ übergabe vor dem Bundeshaus in Bern, mit riesigem USB- Stick, der für das grosse Thema E-Votings steht. Foto Adrian Moser educationsuisse Tel .+41 31 356 61 04 Fax+41 31 356 61 01 info@educationsuisse.ch www.educationsuisse.ch Auslandschweizer-Organisation (ASO) Alpenstrasse 26 CH-3006 Bern Tel. +41 31 356 61 00 Fax +41 31 356 61 01 info@aso.ch www.aso.ch www.revue.ch www.swisscommunity.org Unsere Partner: Stiftung für junge Auslandschweizer Tel .+41 31 356 6116 Fax+41 31 356 61 01 info@sjas. ch www.sjas.ch Die Petition löste Echo rund um den ganzen Globus aus: 11 492 online ge- sammelte Unterschriften aus 150 Län- dern konnte die ASO schliesslich am 30. November 2018 der Bundeskanz- lei übergeben. Die Zahl entspricht fast sieben Prozent der 172000 in einem Wahlregister eingetragenen Ausland- schweizerinnen und Auslandschwei- zer und unterstreicht die Bedeutung des Anliegens für die «Fünfte Schweiz». Die an Parlament und Bundesrat ge- richtete Kernforderung der breit ge- tragenen Petition ist es, dass künftig allen imAusland lebenden Schweizer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht wird – und zwar bis im Jahr 2021. Für viele ist E-Voting oftder einzige Abstimmungs­ kanal, der die rechtzeitige Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen er- laubt. Denn: Die per Post verschickten Unterlagen treffen häufig zu spät ein. Mit der Petition stellt sich die ASO auch gegen die wachsende Kritik am E-Voting. Eben erst hat der Kanton Genf beschlossen, sein E-Voting­ System bis spätestens im Februar 2020 aufzugeben (siehe Seite 31). Aus der Sicht der ASO ist dies bedauerlich, weil die Sicherheit des Systems nie in- frage gestellt wurde. Die Genfer Ent- scheidung beruht allein auf finanziel- len Überlegungen. Bedauerlich ist somit auch, dass keine Lösungmit der Bundeskanzlei und den übrigen Kan- tonen gefunden werden konnte. Aus Sicht der ASO ist es angezeigt, dass sich Bund und Kantone auch auf der Ebene der technischen Entwicklung engagieren, um die Sicherheit des Systems – insbesondere die individu- elle und universelle Verifizierbarkeit – zu gewährleisten. (ASO)

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