Schweizer Revue 2/2019
Schweizer Revue / März 2019 / Nr.2 19 Corehendi beaqui est rehe nissim et peror aboria nonsequia quas exeri doluptati qui debis magnim es- tioreru gehörige eines Landes sind, zu demsie jenseits der Staatsangehörigkeit kei nerlei oder kaumBeziehungen haben. Dieses Problem ist in der Schweiz be sonders virulent, da Auslandschwei zerinnen undAuslandschweizer prin zipiell volle Mitbestimmungsrechte besitzen. Es wäre deswegen ange bracht zu diskutieren, wie lange die Schweizer Staatsangehörigkeit von Auslandschweizerinnen undAusland schweizern an nachfolgende Genera tionen weitergegeben werden kann.» Das müsse nicht heissen, dass den Auslandschweizern das Bürgerrecht entzogenwerde, wie einer der Studien autoren gegenüber diversen Medien betonte. Man müsse aber über das au tomatisch damit verbundene Stimm- und Wahlrecht diskutieren. Bei Aus landschweizernder erstenGeneration sei das Stimmrecht angemessen. Spä testens ab der drittenGeneration gebe es aber «kaum noch gute Argumente chelli. Eine zeitliche Befristungwürde einen Teil der Schweizer Bevölkerung von ihrenRechten ausschliessen: «Fak tisch wäre dies gleichbedeutend mit der Schaffung unterschiedlicher Kate gorien von Bürgern.» Zudem seien eine Vielzahl der Abstimmungsvor lagen auch für Auslandschweizer relevant, unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes: etwa AHV Fragen, internationale Konventionen, die Beziehungen zur EU. Schliesslich lebedieMehrheit der 752000Ausland schweizer ineinemeuropäischenLand –mehr als 482000 –, und viele kehrten auch regelmässig in die Schweiz zu rück. Zudem sei die Aussensicht der Auslandschweizer eine Bereicherung für die Schweiz, sagt Rustichelli. Die Schweiz befindet sich mit der geltenden Regelung nicht allein – im Gegenteil: Aus einemBericht des Bun desrates von 2016 zum Thema geht hervor, dass die Mehrheit der europä ischen Staaten «keine spezifischen Voraussetzungen für die Gewährung politischer Rechte an Auslandsbürge rinnen undAuslandsbürger kennt». Es gelten also die gleichen Voraussetzun gen wie für Stimmberechtigte im In land. Deutschland, Schweden und Grossbritannien knüpfen allerdings die Wahlberechtigung der Auslands bürger an zusätzliche Bedingungen. In Schweden erhalten diese nur dann das Wahlrecht, wenn sie bereits ein mal Wohnsitz im Inland hatten. In GrossbritannienmüssendieAuslands bürger innerhalb der letzten 15 Jahre als Wählerin oder Wähler in ihrem Wahlkreis im Inland registriert ge wesen sein. Und Deutschland ver langt von den Auslandsbürgern grundsätzlich einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt im Inland nach Vollendung des 14. Lebensjah res, der zudem nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf. rum sägt an den Privilegien der Dop pelbürger: Diese sollten sich entschei den, wo und wie sie ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen wollen. «Dies gilt für Schweizer mit Doppel pass, die hier ihren Wohnsitz haben, aber auch für Auslandschweizer mit zwei Pässen: Auch sie sollen nur ein Stimmrecht haben», argumentierte Keller letztes Jahr in einer Interpella tion. Die Frage der Doppelbürgerschaft beschäftigt auch die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), die in einer Studie vom Dezember 2018 dar auf hinweist, dass ziemlich genau drei Viertel der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen: «Aus demokratiepolitischer Sicht er scheint es besonders problematisch, dass die Anerkennung der Doppelbür gerschaftdazu beiträgt, dass es immer mehr Menschen gibt, die formell An für die Gewährung des Stimm- und Wahlrechts». Im Extremfall könne diese Bevölkerungsgruppe gar eine Abstimmung in der Schweiz entschei den, ohne dass sie je hier gelebt hat. ASO-Direktorin verteidigt Rechte Vehement gegen jegliche Einschrän kung der politischen Rechte wehrt sich ASO-Direktorin Ariane Rusti Ariane Rustichelli, ASO-Direktorin, kontert, jede Einschränkung politischer Rechte führe «zur Schaffung unter- schiedlicher Kategorien von Bürgern.» Foto ASO Andrea Caroni, FDP-Ständerat (AR), kritisiert, dass stimmen und wählen darf, wer nie in der Schweiz lebte, während bestens in der Schweiz integrierte Ausländer kaum Mitbe stimmungsrechte hätten. Foto Keystone Peter Keller, SVP-Nationalrat (NW), argumentiert, Schweizer mit zwei Pässen «sollen nur ein Stimmrecht haben» – unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Aus- land lebten. Foto Keystone
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