Schweizer Revue 5/2019

Schweizer Revue / September 2019 / Nr.5 21 Wie soll sichergestellt werden, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre politischen Rechte – insbesondere das Recht zu wählen und abzustimmen – überhaupt wahrnehmen können? Nötig ist die elektronische Stimm­ abgabe – insbesondere für die Aus­ landschweizerinnen und -schweizer. Damit die Resultate nicht verfälscht werden können, muss die Sicherheit des E-Voting allerdings gewährleis­ tet werden. Die CVP hat bereits per Motion von Ständerat Filippo Lombardi gefordert, dass die Kantone dazu verpflichtet werden, allen berechtigten Ausland­ schweizerinnen und -schweizern im Rahmen einer föderalistischen Lösung die Möglichkeit der elektro­ nischen Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten. E-Voting ist für die Ausübung der politischen Rechte der Ausland­ schweizerinnen und -schweizer zentral. Oft kommen Abstimmungs­ unterlagen zu spät an, Postwege sind unzuverlässig. In Kantonen, die E-Voting erfolgreich erprobten, lag die Beteiligung der Ausland­ schweizer signifikant höher. Die FDP hat E-Voting für Auslandschweizer stets befürwortet. Sicherheitsbe­ denken nehmen wir ernst und ver­ folgen mit Blick auf eine Einführung im Inland den pragmatischen Weg «Sicherheit vor Tempo». Rückschläge seitens der technischen Anbieter, die Auslandschweizer im Wahljahr direkt treffen, bedauern wir sehr. Wichtig ist einerseits ein frühzeiti­ ger Versand des Abstimmungs- und Wahlmaterials. Andererseits unter­ stützt die GLP E-Voting-Lösungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Eine generelle Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb lehnen wir wegen Sicher­ heitsbedenken zum heutigen Zeit­ punkt hingegen ab. Die Fünfte Schweiz zählt eine Drei­ viertelmillion Menschen. Sie sind wichtige Botschafter der demokrati­ schen Kultur der Schweiz und sollen ihre politischen Rechte aktiv wahr­ nehmen können. Weil die Unterla­ gen in vielen Ländern zu spät oder gar nicht zugestellt werden, können viele nicht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Das ist für die Grünen inakzeptabel. Weil derzeit kein fälschungssicheres E-Voting­ System verfügbar ist, soll als Zwischenform ein elektronischer Versand geprüft werden. Er ermög­ licht eine pünktliche Zustellung der Unterlagen über das Internet. Auslandschweizerinnen und Aus­ landschweizer können ihre politi­ schen Rechte wie bisher wahrneh­ men, nämlich primär mit der brieflichen Wahl und Abstimmung. Die SP fordert seit Langem die rasche Einführung eines sicheren E-Voting-Systems zumindest für Auslandschweizerinnen und -schweizer. Umso bedauerlicher sind Rückschläge. Weil E-Voting so rasch nicht in allen Kantonen reali­ siert werden dürfte, sind Optimie­ rungen des heutigen Systems zu prüfen: zentraler Versand durch die Staatskanzlei oder den Kantons­ hauptort – wie heute im Kanton Zürich durch die Stadt Zürich – statt durch jede einzelne Gemeinde; Ver­ sand der Unterlagen auf elektroni­ schem Weg sowie die Möglichkeit, die Stimme persönlich oder brieflich in einem Konsulat abzugeben. Einst ausgerottete Tierarten werden in der Schweiz wieder heimisch, doch die Gegenwart von Wolf, Luchs und Bär führt zu Spannungen. Sollen die Schutzbestimmungen für diese Grossraubtiere gelockert werden? JA Wenn die Population nicht den örtlichen Möglichkeiten entspricht, soll der Schutz fallweise gelockert werden. Weder JA noch NEIN Die CVP unterstützt die Lockerung des Schutzes bei Wölfen und Bibern, lehnt aber eine Lockerung beim Luchs ab. JA Eine gezielte Anpassung der Schutz­ bestimmungen zur Regulierung des Wolfsbestandes unterstützt die FDP mehrheitlich. Eine generelle Lockerung der Schutzbestimmun­ gen lehnen wir ab. NEIN Die GLP wird sich aktiv für ein Referendum gegen dieses Abschussgesetz einsetzen. NEIN Der Bund soll in Präventionsmass­ nahmen wie den Herdenschutz in­ vestieren, die ein besseres Zusam­ menleben von Wild- und Nutztieren ermöglichen. JA Für bestimmte Grossraubtiere ist die dicht besiedelte Schweiz ungeeignet. NEIN Die SP lehnt eine Schwächung des Schutzes von Luchs, Biber, Wolf etc. ab. Wir nehmen nicht hin, dass Wildtiere und Vögel vorsorglich dezimiert werden können – ohne Schäden angerichtet zu haben. Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer haben kaum Chancen, ins Parlament gewählt zu werden. Ein separater, eigener Wahlkreis würde die Wahlchancen erheblich verbessern. Ist ein separater Wahlkreis zu begrüssen? NEIN Wir erachten die Wahlchancen von Auslandschweizerinnen und -schweizern heute nicht als geringer als diejenigen von im Inland lebenden Schweizerinnen und Schweizern. NEIN Auslandschweizerinnen und -schweizer sind ihren Landsleuten punkto Vertretung im Nationalrat rechtlich gleichgestellt. Zu be­ seitigen sind die Hürden zur Aus­ übung des Wahlrechts (Förderung E-Voting). NEIN «Quoten» oder Wahlkreise für einzelne Gruppen widersprechen dem staatspolitischen Aufbau der Schweiz und den Grundsätzen ihrer Demokratie. Weder JA noch NEIN Die GLP hat zu dieser Frage bislang keine Position. JA Es braucht eine politische Vertretung der Fünften Schweiz, damit ihren besonderen Interessen und Lebensbedingungen Rechnung getragen wird. NEIN In der föderalistischen Struktur der Schweiz ist die Rolle der Kantone von grosser Wichtigkeit. Deshalb sind diese auch als Wahl­ kreise bei den Nationalratswahlen beizubehalten. JA Dies fordert die SP seit Langem. Die Beispiele Italien, Frankreich, Portugal und anderer Länder zeigen, dass sich dies ohne Weiteres verwirklichen lässt. Zusätzliche Fragen und Antworten unter: www.revue. ch

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