Schweizer Revue 5/2019

Schweizer Revue / September 2019 / Nr.5 28 news.admin.ch ✆ Schweiz +41 800 24 7 365 ✆ Ausland +41 58 465 33 33 E-Mail: helpline@eda.admin.ch Skype: helpline-eda www.eda.admin.ch/reisehinweise ✆ Schweiz +41 800 24 7 365 ✆ Ausland +41 58 465 33 33 www.twitter.com/travel_edadfae Online-Registrierung für Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandreisen www.eda.admin.ch/itineris Die kostenlose App für iOS und Android ImMoment kein E-Voting: Versuchsbetrieb wir neu ausgerichtet Die elektronische Stimmabgabe war bisher vor allem bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern beliebt. Nun sind sie direkt davon betroffen, dass das E-Voting in der Schweiz momentan nicht zur Verfügung steht. Bis Anfang dieses Jahres wurde E-Voting in zehn Kantonen mit den Systemen der Schweizerischen Post und des Kantons Genf angebo- ten. Heute sind beide E-Voting-Systeme ausser Betrieb. Warum? Der Kanton Genf kündigte bereits 2018 an, auf die Weiterent­ wicklung seines E-Voting-Systems zu verzichten. Im Juni 2019 teilte er schliesslich mit, dass das System ab sofort nicht mehr zur Ver­ fügung steht. Die Post wollte ihr neues, vollständig verifizierbares E-Voting­ System 2019 erstmals einsetzen. Im Februar 2019 hat sie den Quell- code offengelegt und das System einem öffentlichen Intrusionstest unterzogen. Der Test ist erfolgreich verlaufen. Jedoch haben For- schende imQuellcode gravierendeMängel entdeckt, die das bisherige wie auch das neue Systembetrafen. In der Folge hat die Post entschie- den, ihr bisheriges System nicht mehr anzubieten und sich auf Ver- besserungsmassnahmen für das neue System zu konzentrieren. Die Post sieht vor, den Kantonen das System ab 2020 für den Versuchs­ betrieb zur Verfügung zu stellen. Die Bundeskanzlei hat bei Bekanntwerden der Mängel im Post­ System im März 2019 eine Standortbestimmung angekündigt. Die Mängel offenbarten auch Schwachstellen in denZertifizierungs- und Zulassungsprozessen, welche analysiert werden müssen. Der Bun- deskanzlei liegen aber keine Hinweise vor, dass die festgestellten Mängel bei bisherigenAbstimmungen zur Verfälschung von Stimmen geführt hätten. Vor demHintergrund dieser Entwicklungen steht in der Schweiz zurzeit kein E-Voting-System zur Verfügung. E-Voting wird vorerst kein ordentlicher Stimmkanal Der Bundesrat initiierte 2017 Arbeiten, um E-Voting – nebst dem Stimmen an der Urne und dem brieflichen Abstimmen – als dritten Stimmkanal zu etablieren. Die dafür nötige Teilrevision des Bundes- gesetzes über die politischen Rechte sah Vereinfachungen im Zu­ lassungsverfahren vor und hätte gleichzeitig die wichtigsten Anfor- derungen auf Gesetzesstufe geregelt, namentlich die Verifizierbarkeit der Stimmabgabe und der Ergebnisermittlung, die Transparenz der Systeme und die Barrierefreiheit. Doch so weit kommt es nun nicht. Die Vernehmlassung hat ge- zeigt, dass eine deutlicheMehrheit der Kantone und der Parteien die Einführung von E-Voting grundsätzlich begrüssen. Die Konferenz der Kantonsregierungen sowie 19 Kantone befürworten die Über­ führung in den ordentlichen Betrieb. Diese Überführung erachten aber insbesondere die meisten Parteien als verfrüht. Der Bundesrat hat sich deshalb im Juni dafür ausgesprochen, E-Voting imVersuchs- betrieb zu belassen und diesen bis Ende 2020 zusammen mit den Kantonen neu auszurichten. E-Voting wird weiterhin als wichtige Dienstleistung für die Stimmberechtigten erachtet. Ziel ist der Aufbau eines stabilen Be- triebs mit Systemen der neusten Generation. Dazu gehören ein Aus- bau der unabhängigenKontrollen, die Stärkung von Transparenz und Vertrauen sowie der vermehrte Einbezug derWissenschaft. Zu diesem Zweck werden derzeit die Anforderungen und Prozesse überprüft und neu festgelegt. (EDA) Konsularische Dienstleistungen überall, komfortabel auf Ihren mobilen Geräten Kenia (2019) www.eda.admin.ch

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