Schweizer Revue 6/2019

Schweizer Revue / November 2019 / Nr.6 25 Junge Teilnehmende an der Pride vom Juni 2019 in Zürich. Die Regenbogenfahne ist das Symbol für die LGBT-Bewegung und ein buntes Zeichen der Vielfalt. Foto Keystone zusetzen, müsse ein «legitimer Standpunkt» bleiben, schreibt das Komitee. Meinungen dürften nicht kriminali- siert werden, und es bestehe die Gefahr von «Gesinnungs- justiz». Die Junge SVP ihrerseits will verhindern, dass «die Meinungsfreiheit nochmehr eingeschränkt wird». Die Par- tei nimmt damit die Rassismus-Strafnorm grundsätzlich ins Visier, deren Abschaffung sie wiederholt forderte. Richter geben Meinungsäusserungsfreiheit grosses Gewicht Bereits vor 25 Jahren bei der Einführung der Rassismus­ Strafnorm stellten die Gegner die Frage der Meinungs­ äusserungsfreiheit in denMittelpunkt ihrer Kampagne ge- sischenKommission gegenRassismus (EKR) die bisherigen Gerichtsurteile zur Rassismusstrafnormanalysiert. Dabei kam Leimgruber zum Schluss, dass der Gesetzesartikel bislang sehr zurückhaltend angewendet wurde, und die Richter bei Grenzfällen dem Argument der Meinungsäus­ serungsfreiheit grosses Gewicht gaben. Kein Grenzfall seien jedoch Aussagen, welche die Menschenwürde herab- setzen. Die Menschenwürde gilt als Wurzel der unantast- baren Grundrechte. So verurteilte 2017 das Bundesgericht zwei SVP-Funk- tionäre wegen der Publikation eines Inserates mit der Schlagzeile «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Die Par- tei griff damit im Rahmen der Kampagne zur Massenein- wanderungsinitiative den Fall eines Täters kosovarischer gen das «Maulkorbgesetz». In der Volksabstimmung vom Herbst 1994 nahmen schliesslich rund 55 Prozent der Stim- menden die Vorlage an. Damit wurde der Weg frei, damit die Schweiz als 130. Staat dem UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bei- treten konnte. Die Frage, ob man denn «nicht mehr alles sagen darf», wird seither immer wieder aufgeworfen. Ist die Meinungs- äusserungsfreiheit in der Schweiz tatsächlich in Gefahr? Die Juristin Vera Leimgruber hat im Auftrag der Eidgenös- Herkunft auf, der in Interlaken einen Schweizermit einem Messer angegriffen hatte. Die oberstenRichter kamen zum Schluss, dassmit dem«Pauschalurteil» im Inserat die Koso- varen als Ethnie herabgesetzt und alsminderwertig darge- stellt würden. Zudem werde so ein Klima des Hasses ge- schaffen. https://jazumschutz.ch https://www.zensurgesetz-nein.ch https://www.ekr.admin.ch

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