Schweizer Revue 6/2019
Schweizer Revue / November 2019 / Nr.6 25 Junge Teilnehmende an der Pride vom Juni 2019 in Zürich. Die Regenbogenfahne ist das Symbol für die LGBT-Bewegung und ein buntes Zeichen der Vielfalt. Foto Keystone zusetzen, müsse ein «legitimer Standpunkt» bleiben, schreibt das Komitee. Meinungen dürften nicht kriminali- siert werden, und es bestehe die Gefahr von «Gesinnungs- justiz». Die Junge SVP ihrerseits will verhindern, dass «die Meinungsfreiheit nochmehr eingeschränkt wird». Die Par- tei nimmt damit die Rassismus-Strafnorm grundsätzlich ins Visier, deren Abschaffung sie wiederholt forderte. Richter geben Meinungsäusserungsfreiheit grosses Gewicht Bereits vor 25 Jahren bei der Einführung der Rassismus Strafnorm stellten die Gegner die Frage der Meinungs äusserungsfreiheit in denMittelpunkt ihrer Kampagne ge- sischenKommission gegenRassismus (EKR) die bisherigen Gerichtsurteile zur Rassismusstrafnormanalysiert. Dabei kam Leimgruber zum Schluss, dass der Gesetzesartikel bislang sehr zurückhaltend angewendet wurde, und die Richter bei Grenzfällen dem Argument der Meinungsäus serungsfreiheit grosses Gewicht gaben. Kein Grenzfall seien jedoch Aussagen, welche die Menschenwürde herab- setzen. Die Menschenwürde gilt als Wurzel der unantast- baren Grundrechte. So verurteilte 2017 das Bundesgericht zwei SVP-Funk- tionäre wegen der Publikation eines Inserates mit der Schlagzeile «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Die Par- tei griff damit im Rahmen der Kampagne zur Massenein- wanderungsinitiative den Fall eines Täters kosovarischer gen das «Maulkorbgesetz». In der Volksabstimmung vom Herbst 1994 nahmen schliesslich rund 55 Prozent der Stim- menden die Vorlage an. Damit wurde der Weg frei, damit die Schweiz als 130. Staat dem UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bei- treten konnte. Die Frage, ob man denn «nicht mehr alles sagen darf», wird seither immer wieder aufgeworfen. Ist die Meinungs- äusserungsfreiheit in der Schweiz tatsächlich in Gefahr? Die Juristin Vera Leimgruber hat im Auftrag der Eidgenös- Herkunft auf, der in Interlaken einen Schweizermit einem Messer angegriffen hatte. Die oberstenRichter kamen zum Schluss, dassmit dem«Pauschalurteil» im Inserat die Koso- varen als Ethnie herabgesetzt und alsminderwertig darge- stellt würden. Zudem werde so ein Klima des Hasses ge- schaffen. https://jazumschutz.ch https://www.zensurgesetz-nein.ch https://www.ekr.admin.ch
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