Schweizer Revue 1/2020
Schweizer Revue / Januar 2020 / Nr.1 24 ASO-Informationen Vor welchen Herausforderungen steht unsere Demokratie? Auslandschweizer-Kongress 2020 Migration, Datenschutz, Digitalisierung, Aus- übung politischer Rechte: Wie reagiert das demokratische System der Schweiz auf die aktuellen Herausforderungen? Wo besteht Reformbedarf? Wie garantieren wir die Wah- rung der weltweit einmaligen demokratischen Grundsätze der Schweiz? Diese und viele weitere Fragen versuchen die Referentinnen und Referenten des Kongres- ses 2020 zu beantworten oder zu reflektieren. Reservieren Sie sich schon jetzt das Wochen- ende vom 22./23. August 2020 und besuchen Sie uns in Lugano! (JF) Das «Parlament» der Ausland- schweizerinnen und -schweizer tagt am 14. März 2020 in Bern Die nächste Sitzung des Ausland- schweizerrats (ASR) findet am Sams- tag, 14. März 2020, traditionsgemäss imBerner Rathaus statt. Die Tagesord- nung wird ungefähr drei Wochen vor der Sitzung auf www.aso.ch ve rfügbar sein. Die Sitzung ist öffentlich und wird auf der Website der Ausland- schweizer-Organisation (ASO) live übertragen. Der ASR, das Repräsentations- organ der Fünften Schweiz, besteht aus 140 Delegierten. 120 von ihnen vertreten die Gemeinschaft der Aus- landschweizerinnen und -schweizer, 20 sind Inlandschweizerinnen und -schweizer aus Politik, Wirtschaft, In- teressengruppen und dem Kulturbe- reich. Sie alle setzen sich für ihre 760000 imAusland lebendenMitbür- gerinnen und Mitbürger ein. Der ASR trifft sich zweimal jähr- lich, um zu Themen Stellung zu neh- men, die in direktemZusammenhang mit Auslandschweizerinnen und -schweizern stehen, und um ihre Inte- ressen zu vertreten. Die Frühlingsses- sion findet im März in Bern statt, die Herbstsession wird jeweils im Rah- men des Auslandschweizer-Kongres- ses durchgeführt. Die Delegierten en- gagieren sich freiwillig für jeweils vier Jahre (2017–2021). Sie werden von den Auslandschweizergemeinschaften ge- wählt. Anden Sitzungen kannder ASR Beschlüsse fassen und Empfehlungen an Behörden, Institutionen oder die Öffentlichkeit aussprechen. (JF) Das Parlament der Fünften Schweiz trifft sich regelmässig in Bern. Im Bild: Szene aus einer Debatte an der ASR-Sitzung vom März 2018. Foto Marc Lettau IMPRESSUM: «Schweizer Revue», die Zeitschrift für die Auslandschweizerinnen und Ausland- schweizer, erscheint im 46.Jahrgang in deutscher, französischer, englischer und spanischer Sprache in 14 regionalen Ausgaben und einer Gesamtauflage von rund 418000 Exemplaren (davon Online- Versand: 235000). Regionalnachrichten erscheinen viermal im Jahr. Die Auftraggeber von Inseraten und Werbebeilagen tragen die volle Verantwortung für deren Inhalte. Diese entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion oder der Herausgeberin. REDAKTION: Marc Lettau, Chefredaktor (MUL); Stéphane Herzog (SH); Theodora Peter (TP); Susanne Wenger (SWE); Simone Flubacher (SF), Ausland schweizerbeziehungen EDA, 3003 Bern, verantwortlich für «news.admin.ch» . REDAKTIONSASSISTENZ: Sandra Krebs ÜBERSETZUNG: SwissGlobal Language Services AG; GESTALTUNG: Joseph Haas POSTADRESSE: Herausgeber/Sitz der Redaktion/Inseraten-Administration: Auslandschweizer-Organisation, Alpenstrasse 26, 3006 Bern, Schweiz. Tel. +41313566110 , Fax. +41313566101, PC 30-6768-9. e-mail: revue@aso.ch DRUCK & PRODUKTION: Vogt-Schild Druck AG, 4552 Derendingen. Alle bei einer Schweizer Vertretung angemeldeten Auslandschweizer erhalten das Magazin gratis. Nichtauslandschweizer können das Magazin für eine jährliche Gebühr abonnieren (CH: CHF 30.–/Ausland: CHF 50.–). Abonnenten wird das Magazin manuell aus Bern zugestellt. www.revue.ch REDAKTIONSSCHLUSS dieser Ausgabe: 26. November 2019 ADRESSÄNDERUNG: Bitte teilen Sie Ihre neue Adresse Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat mit. Einen neuen Schweizer Verein gründen: Was ist da zu tun? Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) verfolgt das Ziel, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz zu fördern. Getragen wird die ASO dabei von den von ihr anerkannten Schweizer- Vereinen im Ausland. Was aber ist erforderlich, damit ein Verein von der ASO anerkannt wird? Er muss alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen: ■ ■ Der Zweck des Vereins besteht darin, die Beziehungen der Ausland schweizerinnen und Auslandschweizer unter sich und zur Heimat zu fördern. ■ ■ Mehr als 50 Prozent der Aktivmitglieder sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger. ■ ■ Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger. ■ ■ Das Präsidium wird von einer Schweizerin oder einem Schweizer geführt. ■ ■ Dem Verein gehören mindestens sieben Schweizer Bürgerinnen und Bürger an. ■ ■ Der Verein beruft mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversamm- lung ein und er verfügt über einen periodisch neu zu wählenden Vorstand. ■ ■ Der Verein ist der für sein Land zuständigen Dachorganisation angeschlossen, wo eine solche existiert (Frankreich, Deutschland, Italien, Grossbritannien, Spanien–Portugal, Österreich–Liechtenstein–Slowenien, Niederlande, Kanada, Argentinien). ■ ■ Der Verein verpflichtet sich ausdrücklich, die ASO darüber zu informieren, wenn eine der Bedingungen nicht mehr erfüllt ist. Mit ihrer Anerkennung durch die ASO werden die Vereine ins weltweite Netz werk der Auslandschweizer-Vereine und Institutionen aufgenommen. Sie er- halten automatisch die Mitteilungen und Newsletter der ASO und werden auf der Website www.swisscommunity.org auf geführt. Vereine, welche nicht sämtliche der oben genannten Bedingungen erfüllen, können als assoziierte Vereine anerkannt werden. Auf diese Weise können sie auch von den Informa- tionen und Dienstleistungen der ASO profitieren. Vereine, die an der Anerkennung durch die ASO interessiert sind, können das Bewerbungsformular ausfüllen. Sie finden es auf der Website www.aso.ch , respektive unter dem Direktlink ogy.de/aso-anerkennung (ASO) Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizeri- schen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.
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