Schweizer Revue 3/2020

Schweizer Revue / Juni 2020 / Nr.3 Die Lebenserwartung steigt, die Verkehrs­ mittel werden billiger und die Kommunika­ tionsmittel vielfältiger. Dank dieser Entwick­ lungen eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Zeit nach der Pensionierung – sei es durch vermehrtes Reisen, oder durch das Umziehen in ein anderes Land. Dieses Verhalten ist Gegenstand eines Forschungsprojekts. Ziel davon ist, die inter­ nationale Mobilität der Bevölkerung im Pensionsalter genauer zu untersuchen. Im Zentrum der Forschung stehen die Fragen, was dieMobilität dieser Bevölkerungsgruppe bringt, welche Faktoren sie beeinflussen und welche Schwierigkeiten dabei auftreten können. Die Forscherin Livia Tomás von der Uni­ versität Neuenburg sucht dafür Rentnerin­ nen und Rentner, die in einem persönlichen Gespräch von ihren Erfahrungen erzählen möchten. Konkreter: «Ich bin auf der Suche nach Rentnern und Rentnerinnen, die einen Grossteil ihres Erwachsenenlebens in der Schweiz verbracht haben und nun mindes­ tens drei Monate pro Jahr in Marokko oder Spanien leben.Wenn diese Beschreibung auf Sie zutrifft und Sie an einem solchen Inter­ view interessiert sind, freue ich mich sehr, Ihre Geschichte zu hören!» Die Kontaktdaten von Livia Tomás sind amEnde dieses Beitrags zu finden. Ausserdem steht ein Flyer zur Verfügung, mit dem im eigenen Bekannten­ kreis auf das Anliegen der Forscherin aufmerksamgemacht werden kann. Bei Inte­ resse können Sie ihn hier herunterladen: ogy.de/forschung-flyer ImRahmen desselben Forschungsprojek­ tes werden in naher Zukunft auch Ausland­ schweizerinnen und -schweizern über 55 Jahre auf der ganzen Welt befragt. Die – freiwillige – Teilnahme an dieser Umfrage ist für das Forschungsvorhaben von zentraler Bedeutung, so Livia Tomás: «Wirwürden uns Auswandernde Schweizer Rentner und Rentnerinnen im Fokus der Forschung Verbringen Sie einen Teil Ihrer Pensionierung in Marokko oder in Spanien? Dann interessiert sich Livia Tomás, Forscherin an der Uni Neuenburg, für Ihre Erfahrungen. Zurück in der Schweiz – und gut versichert Die Frage: Kann ich bei einer definitiven Rückwanderung in die Schweiz eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen und gibt es Vorbehalte für bestehende Krankheiten? Die Antwort: Ja, sobald Sie wieder Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie eine Grundversicherung ab- schliessen. Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Kranken- versicherer sind daher auch verpflichtet, jede in der Schweiz wohnhafte Person ungeachtet von Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufzuneh- men. Auch können Sie Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Versicherer frei wählen. Welche Leistungen die Grundversicherung umfasst, ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkassen dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizern, die definitiv in die Schweiz zurückkeh- ren, die Aufnahme in die Grundversicherung also nicht verweigern und sie dürfen auch keine Vorbehalte (z. B. wegen bestehender Krankheiten) anbringen. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz abgeschlossen werden. Sie wird rückwirkend auf das Datum der Wohn­ sitznahme abgeschlossen. Bestimmte Personen sind von der Pflicht, sich in der Schweiz versichern zu müssen, befreit. Dazu gehören etwa Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente von einem EU-Land, aber keine Schweizer Rente beziehen, sowie Personen, die sich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten und über den gleichen Versicherungsschutz verfügen, wie ihn auch die schweizerische Grundversiche­ rung bietet. Die Krankenversicherung wird für jedes Familien- mitglied (Erwachsene und Kinder) einzeln abgeschlossen. Alle Versicherten bezahlen eine Prämie, die je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen kann. Die Leistungen der Grundversicherung sind hingegen für alle gleich. Ein Prämienvergleich lohnt sich also! Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet einen Prämien- vergleich im Internet an: www.priminfo.ch. RECHTSDIENST ASO sehr über viele Reaktionen und Antworten freuen!» Das Forschungsprojekt wird von der Universität Neuenburg und der Fachhoch­ schule für Soziale Arbeit in Genf imRahmen des Nationalen Forschungsschwerpunktes «nccr – on the move» durchgeführt, das sich mit Migrations- und Mobilitätsfragen be­ schäftigt. Das Forschungsprojekt wird vom Schweizerischen Nationalfond finanziert. Weitere Informationen finden Sie online un­ ter: ogy.de/nccr Kontaktdaten: Livia Tomás, E-Mail: livia.tomas@unine.ch, Telefon: +41 32 718 14 13 , Mobiltelefon: +41 77 925 48 26 Facebook: livia.tomas.75 postalische Adresse: Institut de sociologie, Université de Neuchâtel, Faubourg de l’Hôpital 27, CH-2000 Neuenburg, Schweiz Livia Tomás, Forscherin an der Universität Neuenburg. 25 Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

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