Schweizer Revue 5/2020

Schweizer Revue / September 2020 / Nr.5 5 Ich bin voll dagegen! Ein Vater kann seine Ferientage für die Betreuung des Kindes einsetzen, oder wenn möglich in den achtMonaten vor der Geburt Stunden vorarbeiten, umamTag selbst zuHause zu sein! EinArbeitstag hat schliesslich nur acht Stunden, die übrige Zeit kann er sich um das Baby kümmern und die Mutter so entlasten! CLAUDE-ALAIN GUYOT, CIREY, FRANKREICH In der Schweiz herrschen bezüglich Familienunterstützung mittelalterliche Zustände. Schon zehn Tage scheinen ange- sichts der Leistung eines Schweizer Angestellten erbärmlich. Esmüssten sechsMonate für beide Eltern sein, wovonmindes- tens 16Wochen derMutter zustehen. Komischerweise sind die Kritiker dieses viel zu bescheidenen Projekts ausgerechnet jene Leute, die der Wirtschaft junge Männer zwischen 25 und 40 Jahren vorenthaltenwollen, die drei bis vierWochen PRO JAHR während dieser Absurdität, die sichWK nennt, auf Kosten der Steuerzahler Däumchen drehen und Runden trinken. Dieser für die Arbeitgebermassivewirtschaftliche Verlust auf Kosten der Allgemeinheit mit null Ergebnis für die Sicherheit scheint sie nicht zu stören. MATTHIEU HÖSLI, FRANKREICH Die «Begrenzungsinitiative» und das Verhältnis der Schweiz zur EU Ganz unabhängig davon, dass bei zunehmender Globalisierung die Schweiz von einer Annäherung an die Europäische Union wirtschaftlich profitieren wird, ist ein politisch starkes, fried- liches Europa ganz im Interesse der Schweiz. CHRISTOPH TWERENBOLD, KÖLN, DEUTSCHLAND Jetzt, da die grossen Branchen abverkauftund die Schweiz nur- mehr Dienstleister und Handlanger der Welt ist, sollte es für alle klar sein: Das ist der falsche Weg. Diese ganze linke Denk- weise ist Gift für das Land. Die Schweiz muss wieder werden, was sie einmal war: ein innovatives, erfolgreiches und gebilde- tes Volk. Nicht das eigene Bildungssystem schlecht machen, sondern wieder kreativ und innovativ werden! Die Welt ist gross und voller Möglichkeiten, im Vergleich dazu ist die EU klein und schwächt sich selbst. ULRICH HALTINER, DUBAI, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Die Schweizmuss unbedingt neutral bleiben. Deshalbwäre ein vernünftiger Beitrag an die EU für eine gute Zusammenarbeit und für das Gemeinwohl wünschenswert. Es wäre falsch, sich in ein starres System drängen zu lassen – schliesslich funktio- niert eine Partnerschaft im Konkubinat ja auch, man muss nicht immer gleich heiraten. KURT FEHLMANN, HERVEY BAY, QUEENSLAND, AUSTRALIEN Die Corona-Pandemie in der Schweiz Ab Ende April lockerte der Bundesrat die in der Schweiz geltenden Corona-Regeln schrittweise und beendete An- fang Juni den Lockdown. Die Kehrseite der Lockerungen: Die Zahl der Neuinfektionen stieg wieder an. Anfang Juli wurden deshalb die Schutzmassnahmenwieder verschärft. Nebst neuen landesweit geltenden Bestimmungenwie der Maskenpflicht imöffentlichenVerkehr gelten in einzelnen Kantonen zusätzliche Einschränkungen. Die wichtigsten Einträge aus unserer Corona-Chronologie: 6. Juni 2020: Umfassende Lockerungsschritte Der 6. Juni gibt vielen ein Stück vertrauten Alltag zurück: Alle Bildungseinrichtungen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, ebenso Schwimmbäder, Zoos, Botanische Gär- ten, Theater, Kinos, Restaurants, Bars, Bergbahnen. 21. Juni 2020: Lockere Stimmung, fatale Folgen Das Leben wird lockerer - und schon werden erste «Super- spreader» geortet: infizierte Personen, die an Partys über- durchschnittlich viele andere anstecken. Zu «Supersprea- dern» zählen auch Ferienrückkehrer, z. B. aus Serbien. 30. Juni 2020: Steigende Fallzahlen Ende Juni melden die Behörden erstmals wieder Neuan- steckungen im dreistelligen Zahlenbereich. Die Zahlen sind damit so hochwie imMärz 2020, unmittelbar vor der Verfügung der einschränkenden Notmassnahmen. 6. Juli 2020: Maskenpflicht in Bus und Bahn Die Schweiz führt angesichts der Entwicklung in sämtli- chen öffentlichen Verkehrsmitteln – Bahn, Bus, Seilbahn, Schiff – die Maskentragpflicht ein. 8. August 2020: Nach den Ferien in die Quarantäne Wegen angesteckten Ferienrückkehrern gilt neu: Wer aus einemRisikoland zurückkehrt,muss sichzehnTage inQua- rantäne begeben. Bei ihrer Aktualisierung vom 8. August zählte die Liste 42 europäische und aussereuropäische Län- der. Zur Liste: www.ogy.de/quarantaenepflicht Die umfassende Chronologie ab April 2020 ist unter www.revue.ch zu finden.

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