Schweizer Revue 6/2020
Schweizer Revue / November 2020 / Nr.6 33 Wie organisieren die Dachvereine die Wahl? Für die jetzt anstehendenWahlen organisieren die Dachorganisatio- nen (oder, wo diese fehlen, die vom ASR anerkannten Schweizer- vereine) in den verschiedenen Ländern die Wahlen der Auslands delegierten. Sie gehen dabei nach den vom ASR festgelegten Wahl richtlinien vor. Die weitere Ausgestaltung der Wahlen obliegt ihnen selbst. So dürfen die Dachorganisationen oder Vereine auch eine direkte Wahl – per Post oder elektronisch – organisieren. Wer kann im Ausland wählen? Das aktive Wahlrecht haben alle Auslandschweizerinnen und Aus- landschweizer, vorausgesetzt, sie sind Mitglied eines anerkannten Schweizervereins. Die Dachorganisationen oder Schweizervereine können den Kreis der wählenden Personen jedoch auch auf Nicht Vereinsmitglieder erweitern. Wann finden die Wahlen statt? Die Wahlen werden zwischen Januar und Juni 2021 abgehalten. Die zuständigen Organe in den einzelnen Ländern bestimmen dieWahl- termine. Am 20. August 2021 wird der ASR erstmals in der neuen Zu- sammensetzung tagen und dann die Inlandsmitglieder, welche vom Vorstand vorgeschlagen werden, wählen. Wer kann in den ASR gewählt werden? Wer kandidieren will, muss konkrete Voraussetzungen erfüllen: Er oder sie muss das Schweizer Bürgerrecht besitzen, im Ausland woh- nen, Deutsch oder Französisch sprechen, Kontakte zur Schweizerge- meinschaft der vertretenen Region unterhalten und die Möglichkeit haben, zweimal jährlich in die Schweiz zu reisen, um an den Sitzun- gen des ASR teilzunehmen. Die Dachorganisationen und Schweizer- vereine könnenweitere Anforderungen hinsichtlich derWählbarkeit festlegen. DieDelegierten erhalten ein bescheidenes Sitzungsgeld. Für die Kosten von Reise und Aufenthalt werden sie nicht entschädigt. Welche Kompetenzen hat der ASR? Er ist das oberste Leitungsorgan der Auslandschweizer-Organisation, die als unabhängige Stiftung die Interessen der Auslandschweizerin- nen undAuslandschweizer in der Heimat wahrnimmt. Der ASRkann in Vernehmlassungen und bei politischen Geschäften Stellung be ziehen, kann Forderungen stellen, Abstimmungsparolen beschliessen und Wahlempfehlungen abgeben. Gesetzgeberische Kompetenzen hat er jedoch keine. Was sind wichtige Errungenschaften des ASR? ■ ■ Die Verankerung der Auslandschweizer in der Bundesverfassung (Art. 40) ■ ■ Die Bewahrung der freiwilligen AHV/IV ■ ■ Die Förderung der Ausbildung der jungen Ausland- schweizerinnen und Auslandschweizer ■ ■ Die Einführung des brieflichen Stimm- undWahlrechts ■ ■ Die Einführung des Auslandschweizergesetzes Weitere Informationen zum Thema unter demKurzlink ogy.de/asr-2021 Auskünfte erteilt zudem: Auslandschweizer-Organisation Rechtsdienst, Stefanie Mathis-Zerfass Telefon +41 31 356 61 00 , mathis@aso.ch Szene aus der Sit- zung des Ausland- schweizerrats in Montreux: Er fordert hier gerade vom Bundesrat mehr Leadership im Dossier E-Voting. Foto Adrian Moser (2019)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwNzMx