Schweizer Revue 1/2021

Schweizer Revue / Februar 2021 / Nr.1 18 Politik EVEL INE RUTZ Mal sind es sechs, mal acht Ziffern. Mal Buchstaben, mal Zahlen.Wer sich im Internet bewegt, hat unzählige Passwörter. Hinzu kommen weitere Login-Daten: ein Name, eine Mail­ adresse oder eine Kundennummer. Nur wer vertrauenswürdig erscheint, kann online Lebensmittel bestellen, Theaterkarten kaufen oder Rechnun- gen begleichen. Die Verfahren zur Identifizierung undAuthentifizierung funktionieren unterschiedlich. Um einem «weiteren Wildwuchs» entgegenzuwirken und klare Regeln vorzugeben, hat das Parlament 2019 ein neues Gesetz verabschiedet. Das «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste» (BGEID), das am 7. März 2021 zur Abstimmung ge- langt, schafft die Grundlage für eine elektronische Identität (E-ID). «Es geht um ein qualifiziertes Login», betonte Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Parlament.Wer Online-Dienste nutze, solle sich darauf verlassen können, dass ein rechtlicher Rahmen seine In- teressen schütze. Es gehe allerdings nicht um einen digitalen Reisepass. Ein Baustein für das E-Voting Dank der E-ID soll es einfacher und sicherer werden, online Geschäfte zu tätigen und eGovernment-Anwen- dungen zu nutzen. Sie soll Verwechs- lungen vorbeugen und vor Hackeran- griffen schützen. Vorgesehen sind drei Sicherheitsstufen. Die höchste, bei der ein Gesichtsbild gespeichert würde, käme dort zum Einsatz, wo es um be- sonders sensible Daten geht. Beim Austausch von Gesundheitsinforma- tionen etwa, bei der E-Steuerrech- nung oder bei Wahlen und Abstim- mungen imInternet. Letztere könnten dank der E-IDdurchgehend digital ge- staltet werden. Das heisst, alle Unter- lagenundZugangsdatenwären online verfügbar. Die Behörden könnten da- rauf verzichten, per Post einen PIN zu verschicken, wie dies beimderzeit sis- tierten E-Voting-Verfahren notwen- dig ist. Den Anbietern und der Bevöl- kerung stünde es in jedemFall frei, die staatlich geprüfte Identität zu verwen- den oder darauf zu verzichten. Für die Umsetzung sollen öffentli- che Hand und Privatwirtschaft zu- sammenarbeiten. Der Bundwürde die Existenz einer Person und ihre Iden- titätsmerkmale prüfen und registrie- ren. Private Unternehmen, aber auch kantonale und kommunale Verwal- tungenwürden die E-IDherausgeben. Diese sogenannten Identity Provider (IdP) wären für die Karten, die USB- Sticks oder E-ID-Applikationen zu- ständig. Eine unabhängiges Experten- gremium, die Eidgenössische E-ID­ Kommission (Eidcom), würde die IdP zulassen und überwachen. Der Markt soll die besten Lösungen hervorbringen Mit dieser Aufgabenteilungwollender Bundesrat und eine Mehrheit des Par- laments gewährleisten, dass praxis- taugliche und konsumentenfreund­ Die umstrittene Alternative zu den unzähligen Passwörtern Online-Dienste zu nutzen, soll in der Schweiz einfacher und sicherer werden. Bundesrat und Parlament möchten dazu eine elektronische Identität (E-ID) schaffen. Doch das Vorhaben ist umstritten. Das Stimmvolk entscheidet am 7. März, ob die E-ID tatsächlich eingeführt wird. Den per Brief erhaltenen Authentifizierungs-PIN freirubbeln und manuell eintragen: Die bisheri- gen E-Voting-Versuche in der Schweiz waren keineswegs durchge- hend digital ausgestal- tet. Mit einer vom Staat kontrollierten elektroni- schen Identität wäre dies möglich. Foto Keystone

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