Schweizer Revue 5/2021

Schweizer Revue / Oktober 2021 / Nr.5 28 Aus dem Bundeshaus Neue Zustellwege fürs Wahl- und Stimmcouvert? Abstimmen und wählen können Auslandschweizerinnen und -schweizer nur dann, wenn das Stimm- und Wahlmaterial rechtzeitig bei ihnen eintrifft. Doch die Zustellung ist – durch die Pandemie noch verstärkt – eine grosse logistische Herausforderung. Der Bund und drei Kantone prüfen deshalb neue Zustellwege. Der Blick hinter die Kulissen Auf der Suche nach neuen Zustellwegen fürsWahl- und Stimmmaterial – siehe Haupttext – wurde im Juni auch der Diplomatische Kurier eingesetzt. Dochwas ist ein Diplomatischer Kurier überhaupt? Der Diplomatische Kurier ist die Drehscheibe des Dokumenten- undWarenflusses zwischen der Zentrale des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern und den Vertretungen der Schweiz imAusland. Grund- lage der Geschäftstätigkeit des Diplomatischen Kuriers bilden die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961. Sie sind 1964 in Kraft getreten. Das diplomatische Kuriergepäck überbringt die amtliche Korrespondenz zwischen diplomatischer Vertretung imAussennetz und Aussenministerium des Entsendestaats, sowie zwischen den anderen Missionen und Konsulaten des Entsendestaats. Dabei geniesst es Unverletzlichkeit und darf während des Transports von Kontrollorganenweder geöffnet noch aufgehaltenwerden. An der Zentrale des EDA in Bern wird die diplomatische Korrespondenz als Diplomatenge- päck verpackt und als solches deklariert. Nach den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens darf das Diplomatengepäck nur diplomatische Schrift­ stücke oder für den amtlichen Gebrauch bestimmte Gegenstände enthalten. Das Diplomatengepäck wird in einen Beutel oder ein anderes Behältnis verpackt, welches mit einer Plombe versiegelt und als diplo­ matische Sendung gekennzeichnet wird. Dieses wird dannmit der normalen Post oder durch Kurier­ dienste wie DHL ins Ausland versendet. Der Diplomatische Kurier in Bern verarbeitet jährlich über 18000 eingehende und ausgehende diplomatische Kuriersendungen. All diese Sendun- gen ergeben ein Gewicht von insgesamt rund 160 Tonnen. (KD)  Die Kurierhalle des EDA, in der die diplomatische Korrespondenz sorgfältig verpackt wird.  Die administrative Betreuung ist erheblich: Sämtliche ausgehenden Sendungen werden erfasst.  Das hier in einem grünen Beutel verpackte Diploma- tengepäck wird mit einer Plombe versiegelt und als diplomatische Sendung gekennzeichnet. Um eine mögliche frühzeitige Zustellung der Stimm- und Wahlunterlagen zu untersuchen, wurde anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 in einem Pilotprojekt der Versand der Wahl- und Stimmunterlagen über den di- plomatischen Kurier getestet. Begleitend dazuwurde eine Umfrage durchgeführt. Die Bundeskanzlei und die Konsu- larische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie die drei Kantone Aargau, Tessin und Genf waren daran beteiligt. Das Pilot- projekt basiert auf einem Postulat von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP, ZH). Rund 1600 Auslandschweizerinnen und Ausland- schweizer in Australien, Brasilien und Thailand, die ihren politischenWohnsitz in den Kantonen Aargau, Tessin und Genf haben, waren eingeladen, sich an der Umfrage zu be- teiligen. Der einen Hälfte der befragten Stimmberechtig- tenwurden die Stimmunterlagenwie bisher via die Schwei- zerische Post ins Ausland zugestellt. Die andere Hälfte erhielt die Stimmunterlagen versuchsweise via die Schwei- zer Vertretung imbetreffenden Land. Der Rückversand der Stimmunterlagen erfolgte ohne Einbezug der Schweizer Vertretungen weiterhin direkt von den Stimmberechtig- ten an die Stimmgemeinde. Die Beteiligung an der Umfrage lag bei rund 20 Prozent. Die Daten der Umfrage sowie die Rückmeldungen der be- teiligten Behördenmüssen nun gesammelt und analysiert werden. Der Vergleich der beiden Versandwege soll Auf- schluss über die Effektivität und die Kosten des Versands mit dem diplomatischen Kurier geben. Nach der Auswer- tung der Daten wird entschieden, ob weitere Versuche im Rahmen des Pilotprojekts durchgeführt werden sollen. Das Postulat Silberschmidt beauftragt den Bundesrat nicht nur damit, den Einsatz des diplomatischen Kuriers in einemPilotprojekt zu untersuchen, sondern auch zu prü- fen, ob die Abgabe von eidgenössischenWahl- undAbstim- mungsunterlagen an Auslandschweizerinnen und Aus- landschweizer anderweitig angepasst werden soll. Spätestens im Frühjahr 2023 wird der Bundesrat in Form eines Postulatsberichts eine vertiefte Auswertung des Pi- lotprojekts sowie eine Auseinandersetzung mit anderen Verbesserungsmöglichkeiten vorlegen. (BK)

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