Schweizer Revue 2/2022

Schweizer Revue / April 2022 / Nr.2 26 Krankenversicherung abschliessen bei Rückkehr in die Schweiz Die Frage: Ich ging davon aus, dass ich bei meiner Rückkehr in die Schweiz automatisch – also von Amtes wegen – krankenversichert seinwürde, da die Versicherung ja obligatorisch ist. Niemand teilte mir mit, dass ich diesen Schritt eigens vollziehen muss. Ab wann kann ich eine Krankenversicherung abschliessen? Die Antwort: Nein, Sie sind nicht automatisch krankenversichert. Sobald Sie jedoch wieder Wohnsitz in der Schweiz haben, können und müssen Sie eine Grundversicherung abschliessen, die in der Regel rückwirkend ab dem Datum der Anmeldung bei der Einwohnergemeinde gilt (das heisst, sobald Sie Ihren zivilrechtlichenWohnsitz in der Schweiz haben). Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Krankenversicherer sind daher auch verpflichtet, jede inder Schweizwohnhafte Person ungeachtet von Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufzunehmen. Auch können Sie Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Versicherer frei wählen.Welche Leistungen die Grundversicherung umfasst, ist gesetzlich geregelt. Die Krankenkassen dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizern, die sich wieder in der Schweiz niederlassen, die Aufnahme in die Grundversicherung nicht verweigern und sie dürfen auch keine Vorbehalte (beispielsweise wegen bestehender Krankheiten) anbringen. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz abgeschlossenwerden. Sie wird rückwirkend auf das Datum der Wohnsitznahme abgeschlossen. Bestimmte Personen sind von der Pflicht, sich in der Schweiz versichern zumüssen, befreit. Dazu gehören etwa Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente von einem EU-Land, aber keine Schweizer Rente beziehen, sowie Personen, die sich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten und über den gleichen Versicherungsschutz verfügen, wie ihn auch die schweizerische Grundversicherung bietet. Die Krankenversicherung wird für jedes Familienmitglied (Erwachsene undKinder) einzeln abgeschlossen. Alle Versicherten bezahlen eine Prämie, die je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen kann. Die Leistungen der Grundversicherung sind hingegen für alle gleich. Ein Prämienvergleich lohnt sich! Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet einen Prämienvergleich im Internet an: www.priminfo.ch. RECHTSDIENST ASO Der zweite Jugendkongress setzt auf die Farbe Grün Die Auslandschweizer-Organisation wird in Zusammenarbeit mit dem Youth Parliament of Swiss Abroad (YPSA) im kommenden Sommer einen zweiten Jugend- kongress organisieren. Im Juli 2021 wurde erstmals ein Kongress für junge Auslandschweizerinnen und -schweizer durchgeführt – und dies mit Erfolg: Die jungen Auslandschweizerinnen und -schweizer hatten damit erstmals eine breite Austauschmöglichkeit, einen eigenen Kongress. Organisiert wurde der online durchgeführte Kongress gemeinsam mit dem Youth Parliament of Swiss Abroad (YPSA), der Plattformfür jugendliche Auslandschweizerinnen und -schweizer. Den Teilnehmendenwurde ein buntes Programmmit spannenden Themen wie Schweizer Politik, Bildung, Arbeit und Kultur präsentiert. Dank dem virtuellen Format war es rund 50 Jugendlichen aus 23 Ländern von Frankreich über Sri Lanka und Chile bis hin zu Australien möglich, sich einzubringen. Angesichts der ermutigenden Erfahrung ist nun für den 13. Juli 2022 ein zweiter Jugendkongress inVorbereitung. In dessenMittelpunkt wird das Hauptthema «Grüne Schweiz» stehen. Anmeldungen sind ab dem 16. Mai 2022 auf unsererWebseitewww.swisscommunity.org > Jugendangebote möglich. InKürzewerden dort auchweitere Informationen sowie das detaillierte Programm aufgeschaltet. (MB) Auslandschweizer-Organisation, Jugenddienst, Alpenstrasse 26, 3006 Bern, Schweiz Telefon +41 31 356 61 24 E-Mail: youth@swisscommunity.org www.swisscommunity.org Fotomontage: Thomas Schneider

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