Schweizer Revue 1/2023

Aus dem Bundeshaus Freuen Sie sich auf einen sorgenfreien Ruhestand im Ausland? Das EDA begleitet und unterstützt Sie dabei, einen entspannten Ruhestand zu planen, vorzubereiten und zu leben. Die Entscheidungen rund um die Pensionierung müssen jedoch gut überlegt sein. Worum geht es in diesem Projekt? Das Projekt «Aging abroad» des EDA will Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen, im Sinne einer Vorbeugung sensibilisieren und stellt dazu nützliche Informationen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Gleichzeitig hat das Projekt auch zum Ziel, die konsularischen Vertretungen zu schulen und sie bezüglich ihrer Rolle und ihrer Zuständigkeiten zu beraten. Die Ausgangslage Immer häufiger entscheiden sich Schweizerinnen und Schweizer dazu, ihren Ruhestand ausserhalb der Schweiz zu verbringen. Gründe dafür gibt es etliche. Ein klassischer Grund ist der Winter, den man lieber in einem angenehmeren Klima verbringen möchte. Doch jene, die ihren Ruhestand ausserhalb der Schweiz verbringen wollen, sind nicht immer gut informiert. Vielen sind die Herausforderungen und Probleme nicht bewusst, denen sie im Ausland begegnen können. Und viele übernehmen zu wenig Eigenverantwortung und bereiten sich nur ungenügend auf ihren Ruhestand vor. Der Ursprung des Projekts Die von der Konsularischen Direktion des EDA eingeleiteten Schritte haben ihren Ursprung in einem Antrag der früheren Missionschefin in Thailand, Helene Budliger Artieda. Sie brachte die Thematik zur Sprache, noch bevor ein politisches Mandat zu dessen Klärung erteilt wurde. In der Folge wurden Vertiefungsstudien und eine Umfrage unter den Vertretungen von 25 Ländern durchgeführt. Daraus ergaben sich die folgenden wichtigsten Themen: Vorsorge, Versicherungen und Fragen rund um besondere Dienste wie Krankenversicherung, AHV oder Pensionskassen. Weitere Punkte sind allgeSpielerische Pause im Hof der familiären Schweizerschule in Singapur. «Aging abroad»: Die Konsularische Direktion des EDA unterstützt Seniorinnen und Senioren im Ausland Die Eigenverantwortung Die Rahmenbedingungen werden in erster Linie durch das am 26. September 2014 in Kraft getretene Auslandschweizergesetz (ASG) definiert. Es sagt in Artikel 5 zur Eigenverantwortung: «Jede Person trägt die Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.» Im Sinne dieses Gesetzes hat Bundespräsident Ignazio Cassis die Eigenverantwortung der Schweizer Mitbürger:innen auch als Ziel 2022 für die Konsularische Direktion definiert. Das Projekt «Aging abroad» trägt im Wesentlichen zur Forderung nach Eigenverantwortung bei und macht die Bürger:innen darauf aufmerksam, dass dies auch für die Ruhestandsplanung im Ausland gilt, unabhängig davon, ob man noch in der Schweiz oder bereits im Ausland wohnt. Ruhestandsplanung im Ausland gilt, unabhängig davon, ob man noch in der Schweiz oder bereits im Ausland wohnt. Den Ruhestand im Ausland geniessen: eine Wunschvorstellung vieler Schweizer:innen. Foto iStock 24 Schweizer Revue / Januar 2023 / Nr.1

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