Schweizer Revue 1/2023

SwissCommunity ein kleines Taschengeld unterstützt man eine Bauernfamilie bei der täglichen Arbeit. Ideal für alle, die gerne aktiv sind, die Natur mögen, eine neue Familie und das Leben auf einem Schweizer Bauernhof kennenlernen möchten. Genauere Informationen zu Agriviva gibts unter www.agriviva.ch oder direkt bei info@agriviva.ch. Au-pair, Praktikum, Aushilfsjob Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um in der Schweiz erste Arbeitserfahrungen zu sammeln. Gefragt ist dabei viel Eigeninitiative: Zahlreiche Internetportale publizieren offene Stellen, auf die man sich direkt bewerben kann. Adresslisten sowie Tipps zum Aufenthalt in der Schweiz können bei educationsuisse bezogen werden. (RG) Educationsuisse Ausbildung in der Schweiz Alpenstrasse 26 3006 Bern, Schweiz +41 31 356 61 04 info@educationsuisse.ch educationsuisse.ch Aufs Land oder in die Stadt Warum nicht erste Arbeitserfahrungen in der Schweiz sammeln? Die Beratungsstelle rund ums Thema «Ausbildung in der Schweiz» von educationsuisse gibt auch Tipps zu ersten Arbeitserfahrungen für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. In eine Schweizer Stadt als Sprachassistentin oder Sprachassistent Junge Studierende oder frische Studienabgänger aus Ländern, in denen Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch oder Italienisch offizielle Nationalsprache ist, können in der Schweiz Erfahrung im Lehrberuf sammeln. Als «Native Speakers» bereichern sie den Sprachunterricht an Gymnasien und Berufsschulen und veranschaulichen kulturelle Aspekte ihres Herkunftslandes. Sprachassistentinnen und -assistenten erhalten einen Lohn, der die Lebenskosten in der Schweiz deckt. Die Bewerbungsfrist für das Schuljahr 2023/24 läuft bis Ende März 2023. Informationen zum Programm «Sprachassistenz» gibts unter revue.link/movetia oder direkt bei edith.funicello@movetia.ch. Auf dem Land eine Bauernfamilie unterstützen Kuhglockensound oder Heuduft… Auf einem Bauernhof mitzuhelfen macht Spass und ist eine Erfahrung fürs Leben. Der Verein Agriviva vermittelt mehrwöchige Einsätze für junge, bis 25-jährige Menschen aus der ganzen Welt. Gegen Kost und Logis und Recht auch dann unterstellen, wenn Ihr Wohnsitzland dies nicht standardmässig vorsieht. Trotzdem sollten Sie sich bei den Behörden Ihres Wohnsitzlandes erkundigen, ob diese eine solche Verfügung auch anerkennen. Zudem sind Grundstücke von dieser Möglichkeit ausgenommen, wenn die Staaten für Grundstücke auf ihrem Gebiet eine ausschliessliche Zuständigkeit vorsehen. Das IPRG ist nicht von der aktuellen Revision betroffen und gilt unverändert. Sollten Sie sich also dazu entscheiden, Ihren Nachlass dem schweizerischen Erbrecht zu unterstellen, wenden sich die folgenden Änderungen auch auf Sie an. Grundsätzlich können Sie nach Schweizer Recht Ihren Nachlass mit einem Testament selbst regeln. Allerdings sind Ihnen mit den sogenannten «Pflichtteilen» gewisse Schranken gesetzt: Manchen Familienmitgliedern steht ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil Ihres Nachlasses zu. Um den veränderten familiären Lebensformen Rechnung zu tragen, sollen Erblasser:innen dank der Revision aber neu freier über ihren Nachlass bestimmen können. Deshalb werden die Pflichtteile gesenkt: Der Pflichtteil für Eltern fällt ab 2023 ganz weg. Der Pflichtteil für Kinder wird von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert und entspricht somit dem unveränderten Pflichtteil für Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen. Welchen Anteil Ihres Nachlasses Sie Ihrer ältesten Tochter vermachen können, hängt also auch von Ihren anderen Verwandtschaftsverhältnissen ab. Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, müssen Sie sich an den entsprechenden Pflichtteil halten. Zudem haben alle Ihre Kinder Anrecht auf deren jeweiligen Pflichtteil. Mit der Revision können Sie aber neu über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen. Diesen Teil können Sie nach Wunsch vollständig Ihrer ältesten Tochter vermachen, zusätzlich zum ihr gesetzlich zustehenden Pflichtteil. Smilla Schär, Rechtsdienst der ASO, info@swisscommunity.org Fortsetzung von Seite 29 30 Schweizer Revue / Januar 2023 / Nr.1

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