SwissCommunity Kommando Ausbildung Personelles der Armee Bereich Rechtsanwendung/Vorgaben Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern Telefon +41 800 424 111 E-Mail: personelles.persa@vtg.admin.ch www.vtg.admin.ch Zum Thema Militärdienst führt die Auslandschweizer-Organisation am 20. September 2023 auch ein Webinar durch (siehe nebenstehenden Text). Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Nach dem ersten Erfolg plant die ASO weitere Webinare Das wichtige Thema «Aging Abroad und AHV» stand im Mittelpunkt des ersten Webinars, das die Auslandschweizer-Organisation (ASO) im Februar in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und Soliswiss durchgeführt hat. Dabei ging es um den Ruhestand im Ausland, denn die Anzahl Schweizer Rentnerinnen und Rentner in der Fünften Schweiz steigt jährlich um rund drei Prozent. Mit ihren Vorträgen gaben Michel Malizia (EDA), Philippe Girard und Susan Flückiger von der SAK, sowie Nicole Töpperwien und Isabelle Baur von Soliswiss Einblicke in dieses vielschichtige Thema. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg: Es haben über 500 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus der ganzen Welt teilgenommen. Das Webinar wurde aufgezeichnet und kann unter revue.link/webinar auch nachträglich als Informationsquelle genutzt werden. Aufgrund des durchwegs positiven Echos hat sich die ASO entschieden, weitere Webinare zu Themen, welche die Auslandschweizergemeinschaft bewegen, zu organisieren. So fand am 13. Juni 2023, erneut in Zusammenarbeit mit dem EDA, ein Webinar zum Thema «Aging Abroad – Nachlassplanung für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland» statt. Neue Webinare werden derzeit zu den folgenden Themen vorbereitet: 20. September 2023: «Militärdienst für Auslandschweizer:innen» (siehe auch Ratgeber unter revue.link/armee) 17. Oktober 2023: «Banken» 13. Dezember 2023: «Sozial- und Krankenversicherungen» Die ASO will mit diesen Veranstaltungen einen Beitrag zur nachhaltigen Information der Auslandschweizergemeinschaft leisten. Aufgrund des Erfolges plant die ASO, dieses Format im nächsten Jahr weiter auszubauen. STEPHANIE LEBER, ASO «Muss ich bei einer Rückkehr in die Schweiz Militärdienst leisten?» Frage: «Ich lebe in Frankreich und habe nebst dem französischen auch den Schweizer Pass. Ich bin 18 Jahre alt und möchte bald ein Studium beginnen. Nun überlege ich mir, dafür in die Schweiz zu ziehen. Muss ich bei einer Rückkehr in die Schweiz Militärdienst leisten?» Auch in der Schweizer Rekrutenschule geht es nicht ohne Drill: Rekruten bei Colombier (NE). Foto Keystone Antwort: In der Schweiz sind grundsätzlich alle Schweizer Männer militärdienstpflichtig. Für Schweizer Frauen ist der Militärdienst hingegen freiwillig. Die Militärdienstpflicht beginnt nach dem 18. Geburtstag. Die Rekrutierung erfolgt bis vor dem 25. Geburtstag. Die Rekrutenschule muss innerhalb eines Jahres nach der Rekrutierung absolviert werden. Solange Sie sich im Ausland aufhalten, sind Sie als Auslandschweizer in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit. Wenn Sie aber für ein Studium und somit für länger als drei Monate in die Schweiz zurückkehren, werden Sie rekrutiert und sind militärdienstpflichtig – vorausgesetzt, Sie werden als diensttauglich eingestuft. Sie unterliegen einer Meldepflicht. Sie müssen sich also innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Kreiskommando melden. Alternativ zum Militärdienst kann auch Zivildienst geleistet werden. Wer weder Militärdienst noch Zivildienst leistet, muss eine finanzielle Abgabe entrichten, die sogenannte Wehrpflichtersatzabgabe. Diese muss auch bezahlt werden, wenn Sie erst nach dem 25. Geburtstag in die Schweiz zurückkehren, und sie wird längstens bis zur Vollendung des 37. Altersjahres erhoben. Auch Doppelbürger sind grundsätzlich militärdienstpflichtig. Wer aber nachweist, dass er das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzt und dort seine militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen geleistet hat, muss in der Schweiz nicht mehr Militärdienst leisten. Mit verschiedenen Ländern hat die Schweiz bilaterale Abkommen über den Militärdienst von Doppelbürgern abgeschlossen – so auch mit Frankreich. In Ihrem konkreten Fall hätten Sie die Wahl, ob Sie den Militärdienst in Frankreich oder in der Schweiz leisten wollen; die Militärdienstpflicht und auch die Ersatzabgabepflicht im anderen Land würden dabei entfallen. Im Übrigen ist für Fragen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht von Auslandschweizern folgende Stelle zuständig: STEPHANIE LEBER, RECHTSDIENST ASO 37 Schweizer Revue / August 2023 / Nr.4
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