Schweizer Revue 1/2024

A uuss ddeem B uunnddeesshhaauuss schaft verloren. Kann ich die Schweizer Staatsbürgerschaft noch erwerben? Sofern Sie eng mit der Schweiz verbunden sind, können Sie ein Einbürgerungsgesuch nach Artikel 51 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes stellen. Meine Frau hat gerade unser Kind geboren. Kann das Kind seine Schweizer Staatsbürgerschaft verlieren? Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes nicht bei der Schweizer Vertretung melden, verliert Ihr Kind an seinem 25. Geburtstag die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Verwirkung. Es ist daher ratsam, die Geburt eines Kindes umgehend zu melden und die Geburtsurkunde im Original einzureichen. Sobald die Geburt im Schweizer Zivilstandsregister eingetragen ist, kann ein Schweizer Pass bestellt werden. Ich habe mein Schweizer Bürgerrecht verloren. Kann ich ein Wiedereinbürgerungsgesuch stellen? Jede Person, die das Schweizer Bürgerrecht verloren hat, kann innert zehn Jahren nach dem Verlust ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen. Dieses Gesuch setzt voraus, dass enge Verbundenheit mit der Schweiz besteht und auch die anderen Bedingungen erfüllt sind. Nach Ablauf dieser Frist muss die Person drei Jahre in der Schweiz wohnhaft sein, um ein Wiedereinbürgerungsgesuch zu stellen. Was bedeutet das Kriterium der engen Verbundenheit mit der Schweiz? Eine enge Verbundenheit mit der Schweiz bedeutet: ■ Sie haben sich innert der letzten sechs Jahre vor der Gesuchstellung mindestens dreimal für je mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage in der Schweiz aufgehalten. ■ Sie können sich im Alltag mündlich in einer der Landessprachen verständigen. ■ Sie verfügen über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz. ■ Sie pflegen Kontakte zu Schweizer:innen. ■ Sie können in der Schweiz wohnhafte Referenzpersonen benennen, die Ihre Aufenthalte und Kontakte bestätigen können. Welche weiteren Kriterien und Bedingungen muss ich erfüllen? Sie verstossen nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, gefährden nicht die innere und äussere Sicherheit der Schweiz, respektieren die Werte der Bundesverfassung, nehmen am Wirtschaftsleben teil oder absolvieren eine Ausbildung und Sie fördern und unterstützen die Integration Ihrer Familienangehörigen. Kann ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn ich die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerbe? Die Schweiz lässt mehrere Staatsbürgerschaften zu. Es ist jedoch möglich, dass Sie mit dem Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn die Gesetzgebung Ihres Landes z. B. den automatischen Verlust des Bürgerrechts bei freiwilligem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates vorsieht. Die Behörden in Ihrem Herkunftsland werden Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Was kostet ein Gesuch um Einbürgerung bzw. Wiedereinbürgerung? Zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung eines Gesuchs verlangt die Schweizer Vertretung einen Vorschuss. Dieser deckt die Hier finden Sie weitere nützliche Informationen Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer (SEM): revue.link/nationalitaet FAQ – Schweizer Bürgerrecht (SEM): revue.link/faqde Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht: revue.link/de141 Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht: revue.link/buev Haben Sie Fragen? Besuchen Sie die Internetseite Ihrer Vertretung und kontaktieren Sie uns, wenn Sie dort keine Antworten finden: revue.link/vertretungen Kosten des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der kantonalen Behörden (600 Franken pro volljährige Person und 350 Franken pro minderjähriges Kind, das nicht im Gesuch eines Elternteils einbezogen ist) sowie die Kosten der Vertretung für erbrachte Leistungen, z. B. Beratung, Aktenprüfung, Interview, Bearbeitung von Zivilstandsurkunden, Abklärungen und Nachforschungen (75 Franken pro halbe Stunde). Zu diesem Vorschuss kommen allfällige zusätzliche Kosten im Rahmen der Prüfung von Zivilstandsurkunden durch Dritte oder durch bestimmte Schweizer Zivilstandsbehörden hinzu. Diese Gebühren werden nicht zurückerstattet, wenn das SEM eine negative Entscheidung trifft oder das Gesuch im Laufe des Verfahrens zurückgezogen wird. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Wo erhalte ich Informationen und Unterlagen, um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen? Sehr nützliche Informationen, insbesondere über die Voraussetzungen, das Verfahren und die vorzulegenden Dokumente finden Sie auf der Internetseite der Schweizer Vertretung bei «Dienstleistungen» unter «Bürgerrecht». Auf Anfrage sendet Ihnen die Schweizer Vertretung die für ein Einbürgerungsgesuch erforderlichen Unterlagen zu, damit Sie Ihr Dossier vorbereiten können. Nach Eingang Ihrer Unterlagen vereinbart die Vertretung mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch, das in der Regel in einer Landessprache stattfindet. Wie lange dauert das Verfahren? Die Schweizer Vertretung reicht ihren Erhebungsbericht in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang der vollständigen Gesuchsunterlagen beim SEM ein. Das SEM entscheidet über ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang der Gesuchsunterlagen mit dem Erhebungsbericht der zuständigen Schweizer Vertretung. Jede Adressänderung oder Zivilstandsereignisse (Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt, Tod, Adoption usw.) während dieser Zeit müssen der zuständigen Schweizer Vertretung mitgeteilt werden. EDA, KONSULARISCHE DIREKTION 27 Schweizer Revue / Januar 2024 / Nr.1

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