Schweizer Revue 4/2024

SwissCommunity Antwort: Als Auslandschweizer:in benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung, um in der Schweiz einer Beschäftigung nachzugehen. Sie können direkt mit der Jobsuche beginnen, auch schon vor Ihrer Rückkehr. Zunächst gilt es, sich zu bewerben. Hierzu müssen Sie passende Stellenangebote finden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als zuständige Schweizer Arbeitsmarktbehörde bietet mit www.arbeit.swiss eine hilfreiche Plattform für Stellensuchende an, inklusive Stellenportal und praktischen Tipps für die Bewerbung. Für die Stellensuche ist es wichtig, möglichst viele Kanäle zu nutzen. Fragen Sie Ihr persönliches Umfeld oder andere Kontakte in der Schweiz (Networking), suchen Sie in Online-Stellenportalen, aber auch in Zeitungsinseraten. Ein weiterer Tipp sind Spontanbewerbungen bei Firmen und Organisationen, die Ihnen gefallen. Natürlich können Sie sich auch von professionellen Personalberater:innen beraten lassen. Vom Ausland aus lassen sich Stellen am einfachsten auf Online-Stellenportalen mit der Erstellung eines Stellensuch-Abos oder auch via Stellenvermittler oder Temporärbüros (gegen entsprechende Gebühr) finZurück in der Schweiz und kein Job. Wie finde ich eine Stelle? Frage: Ich plane, demnächst in die Schweiz zurückzukehren. Ich habe im Moment keinen Job und mich noch nicht mit der Stellensuche befasst. Was muss ich für die Stellensuche in der Schweiz beachten? den. Wir haben Ihnen eine nützliche Übersicht auf unserer Website zusammengestellt. Für Ihre Bewerbung müssen Sie beachten, dass Schweizer Arbeitgeber:innen ein vollständiges Dossier erwarten. Dieses beinhaltet nebst einem Lebenslauf mit Foto ein auf Webinar zum Thema Arbeit Der Tipp für Stellensuchende: Nehmen Sie an unserem Webinar zum Thema «Arbeit und Arbeitsmarkt in der Schweiz» teil, welches am 10. Dezember 2024 in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Genossenschaft Soliswiss durchgeführt wird. Angaben zu diesem und weiteren Webinaren finden Sie unter www.revue.link/webinare. Das nächste Webinar findet übrigens bereits am 15. Oktober 2024 statt. Es widmet sich dem Thema «Herausforderung einer Rückkehr in die Schweiz im Rentenalter». (SL) www.revue.link/webinare tionen (z.B. Hochschulabschlüsse sowie weitere Aus- und Weiterbildungen) auch in der Schweiz anerkannt sind. Hierzu kann Sie unsere Partnerorganisation educationsuisse beraten. In jedem Fall lohnt es sich, bei der Rückkehr mit dem für Sie zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Kontakt aufzunehmen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz. Auch das RAV bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Beratung im Zusammenhang mit Ihren Bewerbungsaktivitäten. STEPHANIE LEBER, RECHTSDIENST Die Beschäftigungslage in der Schweiz ist gut. Das lässt sich auch am regen Pendlerverkehr ablesen, wie hier im Berner Hauptbahnhof. Foto Keystone das Stelleninserat abgestimmtes Bewerbungsschreiben, aber auch Kopien Ihrer Arbeitszeugnisse und Diplome, sowie weiterer Aus- und Weiterbildungen. Allenfalls müssen Sie abklären, ob Ihre im Ausland erworbenen beruflichen QualifikaFür die Stellensuche in der Schweiz ist es wichtig, möglichst viele Kanäle zu nutzen. www.revue.link/jobsuche www.revue.link/rav www.arbeit.swiss www.educationsuisse.ch 37 Schweizer Revue / Juli 2024 / Nr.4

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