Aus dem Bundeshaus Eidgenössische Abstimmungen Die Abstimmungsvorlagen werden durch den Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin festgelegt. Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden Vorlagen am 24. November 2024 zur Abstimmung zu bringen: ■ Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302) ■ Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288) ■ Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291) ■ Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31) Alle Informationen zu Abstimmungsvorlagen (Abstimmungsbüchlein, Komitees, Empfehlungen des Parlaments und des Bundesrates etc.) finden Sie unter www.admin.ch/abstimmungen oder in der App «VoteInfo» der Bundeskanzlei. Volksinitiativen Die folgenden eidgenössischen Volksinitiativen wurden bis Redaktionsschluss neu lanciert (Ablauf der Sammelfrist in Klammern): ■ Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative) (2. Januar 2026) Die Liste der hängigen Volksinitiativen finden Sie unter www.bk.admin.ch/ > Politische Rechte > Volksinitiativen > Hängige Volksinitiativen Die Schweiz in der Tasche SwissInTouch.ch Die App für die Auslandschweizergemeinschaft swissintouch.ch Hinweise Melden Sie Ihrer schweizerischen Vertretung Ihre E-Mail-Adresse(n) und MobiltelefonNummer(n) und/oder deren Änderungen und registrieren Sie sich im Online-Schalter (Link auf der Homepage des EDA www.eda.admin.ch oder via www.swissabroad.ch), um die gewünschte Zustellung der «Schweizer Revue» und weiterer Publikationen zu wählen. Bei Problemen mit der Anmeldung kontaktieren Sie bitte Ihre Vertretung. Die aktuelle Ausgabe der «Schweizer Revue» sowie die Nummern ab 2006 können Sie jederzeit über www.revue.ch lesen und/oder ausdrucken. 27 Schweizer Revue / Oktober 2024 / Nr.5
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