Schweizer Revue 6/2024

SwissCommunity Das Wichtigste in Kürze Wollen Sie als Wählerin oder Wähler an den ASR-Wahlen Ihre Stimme abgeben, müssen Sie bis spätestens am 31.Januar 2025 sicherstellen, dass das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft von Ihnen eine gültige E-Mail-Adresse registriert hat. Die Wahlanweisungen erhalten Wählerinnen und Wählern nämlich – direkt vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – per E-Mail. Gewählt werden kann ab Freitag, 11. April 2025. Wer nicht nur wählen, sondern auch für den ASR kandidieren möchten, sollte sich rasch mit dem lokalen Wahlkoordinator, der lokalen Wahlkoordinatorin, in Verbindung setzen. Bewerbungsformulare sind bis am 15. Februar 2025 einzureichen. Die Liste der teilnehmenden Länder und die Kontaktdaten der lokalen Wahlkoordinatoren finden Sie auf der offiziellen Wahl-Website: www.swisscommunity.org/de/elections Sind Auslandschweizer:innen von ETIAS betroffen? Frage: Ich habe gehört, dass die neue ETIAS-Richtlinie im Frühling 2025 in Kraft treten wird. Nun frage ich mich, welche Folgen dies für Auslandschweizer:innen haben wird. Sind wir von der Richtlinie betroffen? Antwort: Es stimmt, dass für die Einreise in die meisten europäischen Länder künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung erforderlich sein wird (ETIAS steht für European Travel Information and Authorisation System). Zu diesen Ländern gehört auch die Schweiz. Konkret betroffen sind aber nur Menschen aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, und die für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen nach Europa reisen wollen. Die ETIAS-Reisegenehmigung wird elektronisch beantragt werden und mit dem Reisepass eines Reisenden verbunden sein. Ihre Gültigkeit wird bis zu drei Jahre betragen oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ist frühestens im Mai 2025 mit der Aufschaltung des ETIAS-Systems zu rechnen. Keine Sorge, wenn Sie Auslandschweizer:in sind und über einen Schweizer Pass verfügen, werden Sie nach wie vor bedingungslos in die Schweiz einreisen können. Artikel 24 der Schweizer Bundesverfassung garantiert die Niederlassungsfreiheit für alle Schweizer:innen. Die ETIAS-Reisegenehmigung könnte aber für Ihre Familienangehörigen relevant sein. Wenn diese nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen und Staatsangehörige eines der betroffenen Länder sind, brauchen sie künftig eine ETIAS-Reisegenehmigung, um Sie in die Schweiz zu begleiten. Das Antragsformular kann künftig entweder über die offizielle ETIAS-Website oder über die mobile ETIAS-Anwendung ausgefüllt werden. Die Kosten werden in der Regel 7 Euro betragen. Die Bearbeitung des Antrags sollte in der Regel innert weniger Minuten erfolgen, sie kann aber auch länger dauern, falls für die Abklärung zusätzliche Informationen oder Unterlagen eingefordert werden sollten. Es ist daher entscheidend, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Wichtig: Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung garantiert keine Einreise. Ein Grenzschutzbeamter oder eine Grenzschutzbeamtin wird so oder so bei Ankunft den Reisepass und andere Dokumente kontrollieren, um zu überprüfen, ob alle Einreisebedingungen erfüllt sind. STEPHANIE LEBER, ASO-RECHTSDIENST Mit dem Schweizer Pass in die Schweiz einreisen ist künftig auch ohne ETIAS-Reisegenehmigung möglich. Für jene, die derzeit noch mit ihrem ausländischen Pass visumfrei in die Schweiz einreisen können, wird ETIAS aber zur Pflicht. Foto Keystone kann erreicht werden, wenn eine Mehrheit der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre eigenen Delegierten wählen kann. Rolf Blaser: Dank der Änderung kann nun jede registrierte Schweizerin und jeder registrierte Schweizer sowohl kandidieren wie auch wählen, unabhängig von einer allfälligen Mitgliedschaft in einem Schweizer-Verein. Das ist Demokratie in ihrer reinsten Form und ein echtes Zeugnis von Schweizer Kultur und Gleichberechtigung. 37 Schweizer Revue / Dezember 2024 / Nr.6

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