5 schweizerinnen und Auslandschweizer von existenzieller Bedeutung. Im Gegenzug können EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz eine Stelle suchen und sich hier niederlassen. Ausnahmen für den Sonderfall Schweiz Bei den Neuverhandlungen kam Brüssel den Schweizer Sonderinteressen entgegen. Zum Beispiel dürfen EUBürgerinnen und -Bürger nur dann dauerhaft in der Schweiz bleiben, wenn sie einer Arbeit nachgehen. Damit soll verhindert werden, dass Personen aus der EU einzig wegen der im Vergleich besseren Sozialleistungen in die Schweiz einwandern. Ausgehandelt wurde zudem eine sogenannte «Schutzklausel»: Demnach dürfte die Schweiz die Zuwanderung bei «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» eigenständig beschränken. Wann und wie dieser Mechanismus greifen soll, ist noch offen und wird innenpolitisch noch viel zu reden geben. Ein weiterer Knackpunkt bleibt der Lohnschutz. Auch künftig gilt europaweit das Prinzip: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Das sichert das hohe Schweizer Lohnniveau und verhindert, dass Firmen aus der EU in der Schweiz Arbeiten zu Dumpingpreisen anbieten. Nicht akzeptieren wollen die Gewerkschaften aber die Übernahme der EU-Spesenregelung, die auf dem Herkunftsland der entsandten Arbeitnehmenden basiert. Demnach würde ein polnischer Arbeiter, der auf eine Schweizer Baustelle geschickt wird, für Übernachtung und Verpflegung nur so viel Geld erhalten, wie er in Polen dafür ausgeben müsste. Als «grotesk» erachtet diese Regelung auch der Schweizer Arbeitgeberverband. Die Sozialpartner wollen Bundesrat und Parlament deshalb dazu bringen, per Gesetz festzuschreiben, dass nicht nur bei den Löhnen, sondern auch bei den Spesen die Schweizer Tarife gelten. Illustration Max Spring Schweizer Revue / April 2025 / Nr.2
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