ausgegebene E-ID erleichtert den digitalen Behördenverkehr über Landesgrenzen hinweg und schafft die Grundlage für ein sicheres, papierloses E-Voting.» Vier Kantone sammeln zurzeit Erfahrungen mit dem digitalen Abstimmungskanal («Schweizer Revue» 4/2023). Online Unterschriften zu sammeln, wäre künftig ebenfalls mit weniger Aufwand verbunden. Der Bundesrat hat erst kürzlich angekündigt, dass er das sogenannte E-Collecting testweise ermöglichen möchte. Die Diaspora könnte dank einem digitalen Ausweis zudem einfacher auf Dienstleistungen von Schweizer Banken zugreifen. Für Lukas Weber ist es zentral, dass der digitale Pass internationalen Standards genügen und damit anschlussfähig sein soll. Die Testumgebung wird rege genutzt Die Behörde informiert regelmässig darüber, wie die E-ID konkret aussehen, technisch funktionieren und eingesetzt werden soll. Über die App Swiyu können sich Interessierte bereits einen – fiktiven – Identitätsnachweis ausstellen lassen. Die Testumgebung werde rege und bislang ohne technische Probleme genutzt, sagt Rolf Rauschenbach, E-ID-Informationsbeauftragter beim Bund. Verbesserungsvorschläge würden einbezogen; das Projekt komme planmässig voran. «Das Referendum wird nicht zwingend zu Verzögerungen führen.» Der Entscheid wird im Herbst fallen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Referendumsabstimmung über das E-ID-Gesetz am 28. September 2025 stattfinden wird. Entscheiden sich die Stimmberechtigten an der Urne für ein Ja, kann der digitale Ausweis wie geplant im dritten Quartal 2026 eingeführt werden. Stimmen sie Nein, kommt es erneut zu einem Marschhalt. Nutzung der E-ID gedrängt werden», warnt Amgwerd. Es brauche verbindlichere Vorgaben: «Das Recht auf ein Offline-Leben sollte garantiert werden». Ein Schlüssel zur Digitalisierung Die E-ID werde im Dienst der Menschen stehen, betonte Bundesrat Beat Jans im Parlament. Sie werde den höchsten Anforderungen des Datenschutzes entsprechen: «Sie wird kostenlos und freiwillig sein. Sie soll für alle nützlich und einfach zu verwenden sein.» Den Inhaberinnen und Inhabern werden möglichst viele Entscheide überlassen. Sie werden selbst dafür verantwortlich sein, mit wem sie ihre personenbezogenen Angaben teilen wollen. Sie können sich dabei an einem Vertrauensregister orientieren. Haben sie mit Firmen zu tun, die das geforderte Sicherheitsniveau nicht erreichen, werden sie darauf hingewiesen. Ihre Daten werden nur lokal gespeichert und technisch mehrfach geschützt. Eine elektronische Identität sei entscheidend, um verschiedenste Lebensbereiche zu digitalisieren: So argumentieren Befürwortende. Sie werde effiziente und durchgehend digitale Prozesse ermöglichen. Davon würde unter anderem das E-Voting profitieren. Wer online abstimmen oder wählen möchte, müsste nicht länger per Briefpost identifiziert werden. Dies käme gerade den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern entgegen. Sie wären nicht mehr darauf angewiesen, dass gedruckte Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden. Lukas Weber, Direktor der Auslandschweizer-Organisation (ASO), äussert sich entsprechend positiv über die neue Vorlage. Sie berücksichtige zentrale Anliegen der Fünften Schweiz und biete wesentliche Verbesserungen, sagt er. Weber: «Die staatlich herBundesrat und Justizminister Beat Jans verspricht eine E-ID-Lösung, die den höchsten Anforderungen an den Datenschutz entsprechen werde. Foto Keystone Monica Amgwerd (links) erachtet den Datenschutz auch im neuen Gesetz als ungenügend. Die Vorlage wiederhole Fehler von 2021. Foto Keystone Die Kritik an der E-ID lasse sich nicht im links-rechts-Schema verorten, sagt Kampagnenleiter Jonas Sulzer (rechts). Das Thema beschäftige alle. Foto Keystone Schweizer Revue / Juli 2025 / Nr.3 25
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