Schweizer Revue 3/2025

Aus dem Bundeshaus Eidgenössische Abstimmungen Die Abstimmungsvorlagen werden durch den Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin festgelegt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 28. September 2025 zur Abstimmung zu bringen: ■ Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17) ■ Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20) Alle Informationen zu Abstimmungsvorlagen (Abstimmungsbüchlein, Komitees, Empfehlungen des Parlaments und des Bundesrates etc.) finden Sie unter www.admin.ch/abstimmungen oder in der App «VoteInfo» der Bundeskanzlei. Volksinitiativen Die folgenden eidgenössischen Volksinitiativen wurden bis Redaktionsschluss neu lanciert (Ablauf der Sammelfrist in Klammern): ■ Eidgenössische Volksinitiative «Für eine volksorientierte Politik (No Lobbying)» (25. September 2026) ■ Eidgenössische Volksinitiative «Starke Gesellschaft und Wirtschaft dank Elternzeit (Familienzeit-Initiative)» (1. Oktober 2026) ■ Eidgenössische Volksinitiative «Für bewilligungsfreie Solaranlagen» (8. Oktober 2026) Die Liste der hängigen Volksinitiativen finden Sie unter www.bk.admin.ch/ > Politische Rechte > Volksinitiativen > Hängige Volksinitiativen im Technologiesektor und im Ingenieurwesen. Dieser Mangel kann struktureller, vorübergehender oder saisonaler Natur sein. In Zukunft dürfte er sich noch verschärfen: So weist Christine Joray darauf hin, dass laut economiesuisse bis 2040 mehr als 430000 Erwerbstätige fehlen werden. Es werden also Stellen zu besetzen sein. Wer plant, gewinnt Eine gute Planung vor der Rückkehr in die Schweiz ist nach wie vor einer der Schlüssel zum Erfolg. Sich informieren, sein Netzwerk vor Ort aktivieren und ein ausreichendes finanzielles Polster für die ersten Monate nach der Rückkehr einplanen – all dies sind grundlegende Voraussetzungen für einen gelungenen (Wieder-)Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt. Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft wurde eine Beratungsstelle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eingerichtet, die wieder in den Schweizer Arbeitsmarkt einsteigen möchten. Die Beratungstätigkeit wurde an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt übertragen. Ziel dieser Stelle ist, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei der Arbeitssuche bestmöglich zu unterstützen und sie auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Im Idealfall finden sie bereits vor der Rückkehr in die Schweiz eine Stelle. Wichtige Punkte für die Rückkehr … ■ Mindestens eine Landessprache beherrschen ■ Sich die mit einer Rückkehr verbundenen Kosten bewusst machen ■ Rechtzeitig die Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen beantragen ■ Arbeitsmarkt in der gewünschten Region sondieren ■ Das private Netzwerk aktivieren: Freundeskreis, Familie usw. ■ An Webinaren in Zusammenarbeit mit dem EDA, der ASO und der Soliswiss über Arbeit und den Arbeitsmarkt in der Schweiz teilnehmen: www.revue.link/arbeit Wichtige Adressen: www.revue.link/sbfi www.enic-naric.net www.revue.link/awa 29 Schweizer Revue / Juli 2025 / Nr.3

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