Schweizer Revue 4/2025

walden und Schwyz etwa verzichten ganz darauf. In den übrigen Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen meist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Auch die Tarife variieren stark, je nach Kanton zwischen 0 und 49 Prozent. Grosse Unterschiede zeigt auch ein Blick ins benachbarte Ausland: Deutschland kennt eine progressive Erbschaftssteuer, gewährt jedoch zahlreiche Ausnahmen, zum Beispiel für Unternehmensvermögen. In Österreich wurde die Erbschaftssteuer auf Bundesebene 2008 ganz abgeschafft. In Italien wiederum gilt ein relativ tiefer Steuersatz von vier Prozent, und Von der Initiative betroffen wären 2900 Steuerzahlende. Sie besitzen gesamthaft rund 560 Milliarden Franken – das entspricht 20 Prozent am gesamten steuerbaren Vermögen in der Schweiz. der Staat lockt reiche Zuzüger mit Vergünstigungen an. Am teuersten ist Erben in Frankreich: Dort kassiert der Fiskus je nach Höhe des Nachlasses bis zu 45 Prozent. Wer zum Beispiel 100 Millionen Euro erbt, muss dem französischen Staat 45 Millionen Euro abliefern. Das ist deutlich mehr, als die JUSO-Initiative für die Schweiz verlangt. Für das gleiche Vermögen würden hierzulande – nach Abzug des Freibetrags – 25 Millionen Franken an Steuern anfallen. Die Initiantinnen und Initianten wollen verhindern, dass die Reichen die Erbschaftssteuer noch vor deren Inkrafttreten mit der Auswanderung in ein anderes Land umgehen. Der Initiativtext sieht deshalb eine Art Rückwirkungsklausel vor, die rechtlich umstritten ist. Der Bundesrat gab bereits zu verstehen, dass sich diese Forderung nicht buchstabengetreu umsetzen lässt. Ob es überhaupt so weit kommt, entscheidet am 30. November 2025 das Stimmvolk. verzerrende Steuer», da Erben für ihr Vermögen nichts geleistet hätten, sondern schlicht und einfach das Glück hätten, in einer reichen Familie geboren zu sein. Zweiter Anlauf nach 2015 Der Bundesrat und die bürgerliche Parlamentsmehrheit lehnen die «radikale» Initiative rundweg ab. Sie gefährde die Attraktivität der Schweiz als Wohnsitzstaat für vermögende Personen, lautet der Tenor. Zudem trügen die Reichen bereits heute über die Vermögenssteuer erheblich zum Staatshaushalt bei. Ein Prozent der Steuerzahlenden zahlt fast 40 Prozent der direkten Bundessteuer – das sind über fünf Milliarden Franken. Einzig SP und Grüne unterstützen das Vorhaben. Sie argumentieren mit der zunehmend ungleichen Verteilung der Vermögen in der Schweiz. Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse käme ein Erfolg an der Urne einer Sensation gleich. In einer Umfrage der Pendlerzeitung «20 Minuten» vom August 2024 lehnten 58 Prozent die Initiative ab. Neuere Umfragen lagen bei Redaktionsschluss dieser «Revue» noch nicht vor. Vor zehn Jahren war eine linke Initiative zur Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene mit 71 Prozent Nein klar gescheitert. Die Initiantinnen und Initianten wollten damals Erbschaften bereits ab der Höhe von zwei Millionen Franken mit einer Steuer von 20 Prozent belegen – dies zugunsten der AHV. Der neue Vorstoss fokussiert nun auf die «Superreichen». Flickenteppich in den Kantonen Auf kantonaler Ebene gibt es bereits Erbschaftssteuern, allerdings sind diese uneinheitlich ausgestaltet. ObJuso-Präsidentin Mirjam Hostetmann argumentiert, es brauche für die Bewältigung der Klimaherausforderung die «faire Beteiligung der Superreichen». Er ist ein prominentes Gesicht der Gegnerschaft: Peter Spuhler, dessen Züge Weltruf geniessen, droht mit dem Wegzug aus der Schweiz. Fotos Keystone Schweizer Revue / Oktober 2025 / Nr.4 21

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