Schweizer Revue 2/2021

Schweizer Revue / April 2021 / Nr.2 29 Leben ermöglichen. Ein Pilotprojekt der Bundeskanzlei ist für die Abstim- mung vom Juni 2021 geplant. In des- sen Rahmen soll der Einsatz diploma- tischer Kuriere und der Auslandsver- tretungen getestet werden. Auf dieser Grundlage werden wir feststellen, ob wenn die betroffene Person auch Bür- ger ihres Wohnsitzlandes ist. In die- semFall betrachten die lokalen Behör- den diese Person ausschliesslich als Staatsangehörige ihres Landes. Das er- schwert das Vorgehen. Dies ist jedoch auch nicht überraschend: Die Schweiz verfolgt eine ähnliche Politik. Und wenn Mitglieder einer Familie über eine andere oder über mehrere Nationalitäten verfügen? Was die Unterstützung von Schweize- rinnen und Schweizern angeht, wer- den wir uns niemals selbst einschrän- ken. Die Einheit der Familie bildet eines unserer Handlungsparadigmen, sowohl bei derMeldung von Personen bei unserenAuslandsvertretungen als auch dann, wenn wir zugunsten un- serer Mitbürgerinnen und Mitbürger handeln. Sind Fragen in Bezug auf die mehrfache Staatsangehörigkeit spezifisch schweizerisch? Nein, das sind sie nicht. Und die Frage wird gelegentlich für andere Zwecke instrumentalisiert, etwa dann, wenn eine Person willkürlich in Haft ge- setzt wird, damit Druck auf das Her- kunftsland ausgeübt werden kann. Es handelt sich dabei um eine Art der Geiselnahme, die ich nicht gutheissen kann. Ich habe im Februar an einer von Kanada organisierten virtuellen Ministerkonferenz teilgenommen, um die Lancierung einer internatio- nalen Initiative gegen willkürliche Verhaftungen von Ausländerinnen und Ausländern zu unterstützen, ins- besondere vonMehrfachbürgerinnen und -bürgern. Spielte die Travel Admin App des EDA beim Management der Corona-Pandemie eine entscheidende Rolle? Tatsächlich erwies sich die 2019 lan- cierte App im Frühling 2020 als sehr nützlich bei der Information, Unter- stützung und Lokalisierung unserer im Ausland festsitzenden Mitbürge- rinnen und -bürger. Dank deren Vor- schlägen konnten wir einige Verbes- serungen bereits in die neue Version der App integrieren, so die verein- fachte Aktualisierung der Reisedaten. Arbeiten Sie nach dem Vorbild der App auch an einer Modernisierung der Kommunika­ tionskanäle zur Fünften Schweiz? Die Travel Admin App richtet sich auch an Auslandschweizerinnen und -schweizer, die reisen oder Ferien machen. So gesehen haben wir auch für sie bereits einen wichtigen Schritt unternommen. Ein weiterer Erfolg war die virtuelle 1.-August-Feier, die in zahlreichen Ländern sehr gut an- kam. Trotzdem teile ich Ihre Ansicht über dieNotwendigkeit, einemoderne und effiziente Kommunikation mit Auslandschweizerinnen undAusland- schweizern sicherzustellen. Ich habe die Konsularische Direktion damit be- auftragt, eine spezifische mobile Schnittstelle – zum Beispiel in Form einer App – zu entwickeln, die die Kontaktaufnahme und den Informa- tionsaustausch vereinfachen soll. Die Applikation sollte 2022 verfügbar sein. Können Sie uns zum Abschluss etwas über die Bedeutung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für die bilateralen Beziehungen der Schweiz sagen? Die Verteidigung der Interessen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, egal, wo sie leben, ist eines der Leit- prinzipien der Arbeit des Bundes. Ich kann Ihnen versichern, dass dies in unseren internationalen Verhandlun- gen berücksichtigt wird. Ein aktuelles Beispiel ist die «Mind the gap»-Politik. Diese Strategie hat es uns ermöglicht, die Kontinuität unserer Beziehungen zum Vereinigten Königreich trotz Brexit zu sichern – insbesondere zu- gunsten der Auslandschweizerinnen und -schweizer. (EDA) Der erschwerte Post- verkehr verunmöglicht vielen in der Fünften Schweiz das Wählen und Abstimmen. Laut Ignazio Cassis werde man deshalb im Juni den Einsatz diplomati- scher Kuriere testen. Foto Marco Zanoni weitere Schritte ins Auge gefasst wer- den können. Drei Viertel der Auslandschweizerinnen und -schweizer sind auch Bürger von mindestens einem weiteren Staat. Welches ist Ihre Botschaft an sie? Dass Schweizerinnen und Schweizer Bürgerinnen und Bürger unseres Lan- des sind, egal, wo auf der Welt sie le- ben! Und dies gilt auch dann, wenn sie zusätzlich das Bürgerrecht eines an- deren Landes besitzen. Trotzdem bestehen für sie bestimmte Probleme. Ja, das stimmt. Besonders im Bereich des konsularischen Schutzes. DieMög- lichkeit zu intervenieren ist manch- mal begrenzt, insbesondere dann,

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