Schweizer Revue 2/2022

Schweizer Revue / April 2022 / Nr.2 28 Aus dem Bundeshaus Unter den Aufgaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nimmt die Unterstützung für reisende oder imAusland wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen bedeutenden Platz ein. Angesichts der fast 800000 Auslandschweizerinnen undAuslandschweizer und der Millionen von Reisen, die Schweizer und Schweizerinnen jedes Jahr ausserhalb unserer Grenzen unternehmen, erstaunt es nicht, dass unsere Konsulate täglich zu deren Unterstützung herangezogen werden. Die Arbeit des EDA hat hier eine administrative Dimension, ähnlich einer Gemeindeverwaltung, umfasst jedoch auch Unterstützung bei Schwierigkeiten oder in Situationen, die besonderen Schutz erfordern. Doch Achtung: Diese Unterstützung ist nicht allumfassend und man hat auch keinen absoluten Anspruch darauf. Eine kleine Erinnerung an die Prinzipien der Eigenverantwortung und der Subsidiarität in konsularischen Angelegenheiten. Das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip, dass «jede PersonVerantwortung für sich selbst wahrnimmt» 1⁾, widerspiegelt sich in den Bestimmungen über die konsularische Arbeit: «Jede Person trägt die Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts.» 2⁾ Dies bedeutet, dass der Zugang zu den angebotenen Leistungen und der Schutz bei leichtsinnigem oder waghalsigem Verhalten und einer mangelhaften Vorbereitung begrenzt sind. Laut demPrinzip der Subsidiarität, das auch für Fragen des konsularischen Schutzes gilt, kommt ein Eingreifen durch das EDA nur dann infrage, wenn die betroffene Person keinen Weg findet, sich selbst zu helfen. Hiermuss betont werden, dass keinerlei Anspruch auf ein solches Eingreifen besteht. Es ist demnach Sache jeder Schweizer Bürgerin und jedes Schweizer Bürgers imAusland, die nötigenVorbereitungen zur Vermeidung schwieriger Situationen zu treffen und imFall von Schwierigkeiten selbst nach Lösungen zu suchen. Dazu stehen allen Betroffenen zahlreiche Hilfsmittel des EDA zur Verfügung. Für (zukünftige) Auslandschweizerinnen undAuslandschweizermuss der erste Reflex derjenige sein, sich bei der zuständigen Landesvertretung anzumelden. Diese Anmeldung ist Bedingung für die Eintragung ins Auslandschweizerregister und den Zugang zu konsularischen Leistungen. Ob dies nun vor Ort oderwährend der Vorbereitungen geschieht: Es ist ratsam, die zahlreichen Informationen und Ratschläge auf der Website des EDA zu durchforsten. Diese direkt über die Startseite des EDA zugänglichen Informationen (Rubrik «Leben und Arbeiten im Ausland» > «Vorbereitungen Auslandaufenthalt, Aus- und Rückwanderung») betreffen verschiedene Phasen des Auswanderns oder der Rückkehr in die Schweiz und enthalten viele nützliche Tipps. Reisende müssen die Ratschläge für Reisende beachten, ihre Reisen via Das EDA ist für Sie da – aber nicht in jedem Fall Sie reisen oder leben im Ausland? Sie verbringen Ihren Ruhestand an der Sonne? Ihre Weltreise führt Sie an abgelegene Landstriche? Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten unterstützt Sie bei Problemen – vorausgesetzt, dass Sie alles zu deren Verhinderung getan haben, was man vernünftigerweise erwarten kann. Es liegt an Ihnen, alles Notwendige zu tun, um Ärger zu vermeiden. Letztlich ist jeder Mensch ist für sich selbst verantwortlich. Foto Chunip Wong, iStock

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