Schweizer Revue 5/2022

SwissCommunity oder Gewebeentnahme unterbinden, wenn diese ihrer Einschätzung nach nicht dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Sind keine Angehörigen kontaktierbar, dürfen keinerlei Organe oder Gewebe entnommen werden. Die Änderungen werden frühestens auf Anfang 2024 in Kraft treten. Regelungen zur Organ- und Gewebeentnahme richten sich grundsätzlich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern funktionieren nach dem Territorialprinzip. Das heisst konkret, dass der Aufenthaltsort zum Todeszeitpunkt bestimmt, welche Gesetze Anwendung finden. Daran wird auch die Abstimmung vomMai nichts ändern. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit wird die Widerspruchslösung also für all diejenigen gelten, die in der Schweiz sterben – seien sie Tourist:innen, Auslandschweizer:innen, die hier zu Besuch sind, oder Personen mit festem Wohnsitz in der Schweiz. Wenn Schweizer:innen im Ausland sterben, gelten dementsprechend die Gesetze des Todesorts. Die Schweizer Gesetzesänderung reiht sich hier in einen Trend ein: Immer mehr europäische Länder verfügen über eine Widerspruchslösung. Es gibt aber weiterhin Ausnahmen, wie etwa Deutschland. Für Auslandschweizer:innen lohnt es sich also, sich über die Regeln ihres Wohnlandes zu informieren und ihren Willen möglicherweise in den entsprechenden Registern oder Dokumenten zu vermerken. Und um für alle Fälle in der Schweiz vorzusorgen, können Sie beispielsweise auf der Webseite von Swisstransplant einen Organspendeausweis herunterladen und ausfüllen. Er bleibt auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung gültig. Smilla Schär, Rechtsdienst der ASO, info@swisscommunity.org Die Antwort: In der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 hat sich das Schweizer Stimmvolk für die Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung bei der Organ- und Gewebetransplantation ausgesprochen. Zukünftig soll bei allen Verstorbenen davon ausgegangen werden, dass sie zur Organ- und Gewebespende gewillt sind – ausser sie haben das Gegenteil zu Lebzeiten ausdrücklich festgehalten. Da es sich um eine sogenannte erweiterte Widerspruchslösung handelt, werden aber auch weiterhin die Angehörigen kontaktiert, wenn der Wille nirgends erfasst wurde. Letztere können eine Organ- Für wen wird die neue Schweizer Organspenderegel gelten? Die Frage: Diesen Frühling haben die Abstimmenden die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende beschlossen. Als in Deutschland lebende Auslandschweizerin ist mir unklar, inwiefern diese Änderung mich betrifft. Wird sie für alle Schweizer Bürger:innen gelten, also auch für Auslandschweizer:innen? Was ist, wenn man als Schweizer:in im Ausland verstirbt? Und wie verhält es sich mit Tourist:innen, die sich in der Schweiz aufhalten? mit einer klaren und transparenten Strategie für die Personenfreizügigkeit einzusetzen. Die Schweizer:innen mit Wohnsitz in der EU profitieren heute direkt und auf vielfältige Weise vom Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der EU, etwa im Bereich Erwerbstätigkeit, Steuern, Sozialleistungen und Familiennachzug. Für ASO-Präsident Filippo Lombardi ist vor diesem Hintergrund klar: «Die Personenfreizügigkeit muss unbedingt aufrechterhalten werden.» Erste negative Auswirkungen In Sorge ist der ASR, weil der im Mai 2021 erfolgte Abbruch der Verhandlungen mit der EU schon jetzt erste negative Konsequenzen für die Schweiz zeigt. Ein Beispiel ist die Degradierung der Schweiz im Forschungsprogramm Horizon Europe (siehe Seiten 4-7). Und generell zu Ungunsten der Schweiz habe sich das Verhandlungsumfeld verändert, sagte in Lugano der ehemalige Schweizer Botschafter und Spitzendiplomat Alexis Lautenberg. So erschwere der Brexit die Lage der Schweiz. Während nämlich Grossbritannien «das Draussensein» hervorhebe, wolle die Schweiz im Prinzip eine enge Kollaboration mit der EU. Doch seit dem Brexit sei die schweizerische Position «völlig erodiert», so Lautenberg. Es sei zwar denkbar, dass die EU ein generelles Konzept für die Beziehung mit Drittstaaten entwickle. Nur seien Zweifel angebracht, dass ein solches Konzept die Bedürfnisse der Schweiz abdecken könne. Rückenwind für die E-ID Position bezogen hat der ASR in Lugano weiter zur elektronischen Identität (E-ID), an deren Einführung die Schweiz arbeitet. Der ASR befürwortet die angestrebte E-ID ganz klar, weil nun – nach dem Scheitern einer ersten Vorlage an der Urne – eine staatlich getragene E-ID entwickelt werden soll. Aus Sicht des ASR beschleunigt eine E-ID die elektronische Demokratie, ermöglicht digital ausgestaltete E-Voting-Verfahren – und ist somit im Interesse der Fünften Schweiz. (MUL) Mehr zu Kongress und ASR-Sitzung: revue.link/lugano Ein Spenderorgan wird kurz vor der Transplantation dem gekühlten Transportbehälter entnommen. Foto Keystone 28 Schweizer Revue / Oktober 2022 / Nr.5

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