Schweizer Revue 6/2022

31 EVEL INE RUTZ Freiwillig, sicher und unkompliziert. So soll die elektronische Identität (E-ID) werden, die der Bund zurzeit aufgleist. Er schlägt dabei ein beachtliches Tempo an. Nachdem das Stimmvolk im März 2021 eine auf private Anbieter abgestützte Lösung verworfen hat, ist nun bereits ein neuer Entwurf in der Vernehmlassung. Wichtigstes Element: Der Staat selbst soll die E-ID ausstellen und für die Entwicklung sowie den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur verantwortlich sein. Gegenwärtig wird der Bevölkerung mit einem Erklärvideo dargelegt, wie die E-ID dereinst funktionieren soll. Zudem kann die App in sieben Städten getestet werden: «Die Leute erhalten so einen ersten Eindruck von der optischen und technischen Umsetzung», sagte Urs Paul Holenstein vom Bundesamt für Justiz (BJ) kürzlich. Die Testerinnen und Tester reagieren unterschiedlich: Manche sind skeptisch, andere neugierig und offen. Holenstein spricht von einem «digitalen Graben». Er erklärt, wie man künftig zu einer E-ID kommen wird. In einem ersten Schritt muss man online an die Bundesbehörden gelangen und einen Ausweis sowie ein Selfie vorlegen. Stimmt das Gesichtsbild mit jenem im Ausweisregister des Bundes überein, erhält man die elektronische Identität zugestellt. Sie wird in die elektronische Brieftasche – die «Wallet» – integriert. Ab diesemMoment kann man sich im Internet und im Alltag digital ausweisen. Man kann «Behördengänge» bequem online erledigen und sich beispielsweise einen Strafregisterauszug bestellen oder die Steuererklärung einreichen. Dabei muss man nur jene Angaben zu seiner Person freigeben, die im konkreten Fall relevant sind. Muss man etwa nachweisen, dass man älter als 18 Jahre ist, wird nur diese Information weitergegeben. Das Geburtsdatum, aber auch der Vor- und der Nachname werden nicht geteilt. «In der ‹Wallet› können sie dereinst weitere Nachweise wie den Führerausweis hinterlegen», sagt Urs Paul Holenstein. «Mit der E-ID schaffen wird die Grundlage für ganz viele Anwendungen.» Zentrales Element für das E-Voting Davon würde auch das E-Voting profitieren: Es könnte durchgehend digital ausgestaltet werden. Die Behörden könnten dem Stimmvolk sämtliche Unterlagen und Zugangsdaten online zur Verfügung stellen. Gerade den über 200000 stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern käme dies entgegen. Sie wären nicht mehr darauf angewiesen, dass ihnen die PIN rechtzeitig Mit Tempo gehts in Richtung staatlicher E-ID In grosser politischer Einigkeit werden in der Schweiz derzeit die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer elektronischen Identität (E-ID) gelegt. Eine E-ID würde unter anderem das E-Voting vereinfachen. Wie der digitale staatliche Identitätsnachweis angedacht ist, legt der Bund derzeit in einem Erklärvideo dar. Foto ZVG per Briefpost zugestellt wird, wie dies bei bisherigen Testläufen der Fall war. Das ganze Verfahren könnte papierlos ausgestaltet werden. «Dies würde es Schweizerinnen und Schweizern im Ausland erleichtern, ihre politischen Rechte auszuüben», sagt Ariane Rustichelli, Direktorin der Auslandschweizer-Organisation. Dass nach dem Volks-Nein von 2021 nun bereits eine neue Lösung auf dem Tisch liegt, hat mit dem breiten politischen Konsens zu tun, dass die Schweiz eine E-ID braucht. «Das ist unbestritten», sagt FDP-Nationalrat Marcel Dobler. Bei digitalen Themen spiele das Links-rechts-Schema keine Rolle. Dies vereinfache es, sich parteiübergreifend zu einigen. Das taten die Parlamentarier:innen bereits, als sich die Niederlage an der Urne erst abzeichnete: Sie einigten sich rasch auf die Eckwerte für ein neues Gesetz. Damit habe man «konstruktiven Druck» auf den Bundesrat ausgeübt, sagt der grüne Politiker Gerhard Andrey, der diesen Weg initiiert hatte. Die Lösung, die nun zur Diskussion steht, baut auf drei Prinzipien auf. Der Staat stellt die Basisdienste zur Verfügung. Die Daten werden sparsam und dezentral gespeichert («privacy by design»). Und die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, wem und wann sie diese freigeben (Self-Sovereign Identity). Der Bund gestaltet die E-ID so aus, dass sie mit Services der EU kompatibel ist. «Wir sind mit der EU und verschiedenen Staaten in Kontakt, um langfristig eine internationale Kompatibilität zu ermöglichen», sagt Rolf Rauschenbach, der Sprecher des Bundesamtes für Justiz. Das Erklärvideo des Bundes bringt das Ziel so auf den Punkt: «Dein digitales Leben soll sicherer und einfacher werden.» www.e-id.ch Schweizer Revue / Dezember 2022 / Nr.6 Politik

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