Schweizer Revue 3/2023

Briefkasten Möglichkeit haben, solche Werke in ihrer Nähe zu entdecken und zu bewundern. Eine erste Entdeckung in der Nähe könnte auch den Wunsch wecken, mehr davon im Heimatland zu sehen. ARYE-ISAAC OPHIR, ISRAEL Zum Glück bin ich bis anhin noch keiner unruhigen Mumie begegnet, was aber offenbar nicht bedeutet, dass diese nie Unruhe stiften können. Der Weg ins Stimm- und Wahlregister ist einfach und klar RUDOLF WEBER, SOMERSET WEST, SOUTH AFRICA Ohne E-Voting ist dieses Recht sehr relativ, wenn die Wahlunterlagen per Post erst Monate nach dem Termin oder gar nicht eintreffen! Wenigstens für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sollte das E-Voting möglichst rasch eingeführt werden. Dies stellt auch kein grosses Risiko dar. FERNAND VOUTAT, DOMINIKANISCHE REPUBLIK Dort, wo ich lebe, funktioniert die Postzustellung nicht oder nur sehr schlecht. In 15 Jahren habe ich kein einziges Mal das Stimmmaterial erhalten! E-Voting wäre also meine einzige Möglichkeit, um an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Eine Mumie diktiert der Schweiz eine Kulturdebatte JOËLLE TAILLANDIER, SAINT-LOUIS, FRANCE Schepenese gehört in das Land ihrer Wurzeln. Eine Selbstverständlichkeit für alle, die das Zeitalter der Kolonialisierung und des Diebstahls fremden Eigentums anprangern. Wie Milo Rau und viele andere wünsche ich mir, dass die Schweiz und alle Länder, die sich Kulturgüter und Identitätsfragmente anderer Völker illegal und unrechtmässig angeeignet haben, diese wieder zurückgeben. Jedes Land, jedes Volk und jede Zivilisation haben das unverjährbare Recht, ihren eigenen Reichtum an Erinnerung, Erbe, Kunst, Kultur – und anderen Dingen wie Mineralien, Wälder, Pflanzen, Know-how – selbst zu schützen oder zu nutzen. ERICH BAUMANN, PEMBERTON, KANADA Wenn Schepeneses Mumie für Ägypten wichtig ist, sollte sie zurückgegeben werden – keine Frage. Die Zeiten sind längst vorbei, in denen die Aufbewahrung von Kulturgütern aus fremden Ländern für europäische Länder akzeptabel war. ADNANE BEN CHAABANE, TUNIS Sollten wir alle diese Kulturgüter zurückgeben? Oder können wir uns damit abfinden, dass einige davon über die ganze Welt verstreut sind? Ich denke, einige Werke ausserhalb des Ursprungslandes zu haben, könnte als Vektor für die Verbreitung der Kultur dienen. Zudem ist es nicht schlecht, wenn diejenigen, die nicht dorthin reisen können, die Die Mumie in der St. Galler Stiftsbibliothek ist zwar völlig stumm. Aber die Stimmen zur Frage, ob die einbalsamierte, altägyptische Priestertochter Schepenese wirklich nach St. Gallen gehört, sind laut. Auch unsere Leserschaft hat sich rege über den aktuellen Kulturgüterstreit ausgetauscht. Diskurs Die «Schweizer Revue» hofft auf Unterstützung von ihren Leser:innen Die gedruckte «Schweizer Revue» wird von vielen Auslandschweizer:innen ganz besonders geschätzt: Sie wollen die «Revue» nicht nur lesen, sondern als fassbares, sinnliches Bindeglied zur Schweiz in den Händen halten. Entsprechend intensiv nutzen viele von ihnen unsere Druckausgabe. Momentan kommt die «Schweizer Revue» auf Papier rund 325000 Leser:innen zugute. Das freut die Redaktion sehr. Zugleich ist der anhaltend grosse Rückhalt der Druckausgabe eine enorme Herausforderung: Die sehr hohen Versandkosten und die – auch als Folge des Krieges in der Ukraine – stark gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise belasten auch die «Revue» finanziell sehr, zumal wir keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung haben – und die Zeitschrift an Auslandschweizer:innen grundsätzlich kostenlos abgegeben wird. Freiwillige Abonnementsbeiträge unserer Leser:innen sind deshalb ein wichtiger und sehr geschätzter Beitrag zur langfristigen Sicherung der Druckausgabe. Dass sich auch die Redaktion vorbehaltlos zur Druckausgabe bekennt, zeigt hoffentlich das Exemplar, das Sie bereits bis auf diese Seite durchgeblättert haben: Wir glauben, erneut ein gehaltvolles, lesenswertes, anregendes Heft komponiert zu haben. Genau solches möchte die Redaktion unbedingt auch in Zukunft – für Sie – leisten. MARC LETTAU, CHEFREDAKTOR Die vollständigen Bankangaben für die Über- weisung freiwilliger Abonnementsbeiträge (zu beachten: Checks können leider nicht eingelöst werden): IBAN: CH97 0079 0016 1294 4609 8 Bank: Berner Kantonalbank, Bundesplatz 8, CH-3011 Bern BIC/SWIFT: KBBECH22 Zugunsten: BEKB Bern, Konto 16.129.446.0.98 Auslandschweizer-Organisation z/Hd. Herrn A. Kiskery Alpenstrasse 26, CH-3006 Bern Referenz: Support Swiss Review Zahlungen per PayPal: www.revue.link/support In unserer Online-Ausgabe – www.revue.ch – können Sie jederzeit Beiträge der «Schweizer Revue» kommentieren und die neusten Kommentare lesen. Ausserdem können Sie sich auf der Community- Plattform der Auslandschweizer-Organisation (ASO) an laufenden Diskussionen beteiligen oder neue Diskussionen anregen. Der Link zum Swisscommunity-Diskussionsforum: members.swisscommunity.org/forum 31 Schweizer Revue / Mai 2023 / Nr.3

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