Schweizer Revue 1/2024

THEODORA PETER Eine AHV-Rente beträgt in der Schweiz maximal 2450 Franken pro Monat. Der Durchschnitt der ausbezahlten Renten liegt jedoch tiefer: rund 1800 Franken. Auch wer nebst der AHV noch über eine zweite oder gar dritte Säule der Altersvorsorge verfügt, muss den Gürtel nach der Pensionierung meist enger schnallen. Kommt dazu, dass die Kosten für Krankenkassenprämien, Mieten oder Strom weiter ansteigen. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) macht dieser Kaufkraftverlust bis Ende 2024 eine ganze AHVMonatsrente aus. Deshalb verlangt der SGB mit der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» die Auszahlung einer 13. Altersrente. Dies entspricht einer Rentenerhöhung von 8,3 Prozent. Zweifel an Finanzierbarkeit Ein solcher Ausbau hätte aber seinen Preis: Der Bundesrat rechnet bei der Annahme der Initiative mit zusätzlichen Ausgaben für die AHV von rund fünf Milliarden Franken im Jahr 2032. Diese Mehrkosten sind aus Sicht der Regierung und der Mehrheit des Parlamentes nicht tragbar. Die Gegner argumentieren, dass dem Sozialwerk auch ohne Rentenzuschlag langfristig eine finanzielle Schieflage droht. Grund dafür ist die «Babyboom»-Generation: Die geburtenstarken Jahrgänge 1946 bis 1964 sorgen auch noch in den nächsten Jahren für eine bedeutende Zunahme von Neurenten, die aus dem AHV-Topf bezahlt werden müssen. Für die Initianten kommen diese Warnungen einer «Schwarzmalerei» gleich: «Die finanzielle Situation der AHV ist gut», hält der Gewerkschaftsbund fest. Er verweist auf die Finanzperspektiven des Bundes, wonach das Sozialwerk in den nächsten Jahren jährlich rund drei Milliarden Franken Überschuss erzielen dürfte. Damit werde das AHV-Vermögen bis 2030 auf 67 Milliarden Franken steigen – rund 20 Milliarden Franken mehr als heute. Während der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien die Einführung einer 13. AHV-Rente ablehnen, scheint das Anliegen im Volk auf viel Sympathie zu stossen. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes SoRichtungsentscheide für die Altersvorsorge Sollen AHV-Rentnerinnen und -Rentner mehr Geld erhalten? Oder sollen alle länger arbeiten, damit auch die nachfolgenden Generationen auf eine gesicherte Rente zählen können? Am 3. März 2024 entscheiden die Stimmberechtigten über zwei sehr gegensätzliche Initiativen zur Altersvorsorge. tomo vom Frühherbst 2023 sprachen sich hohe 71 Prozent der Befragten für den Rentenzuschlag aus. Aufhorchen lässt dabei laut den Meinungsforschern, dass die Zustimmungswerte nicht nur bei der linken, sondern auch bei der rechten Wählerbasis bedeutend sind. Ein Abstimmungserfolg für Gewerkschaften und Linke in der Sozialpolitik wäre ein herber Dämpfer für das bürgerliche Lager – vier Monate nach dem Rechtsrutsch bei den nationalen Wahlen («Revue» 6/2023). Die frühen Umfrageresultate sind jedoch mit Vorsicht zu bewerten: Im Laufe der Abstimmungskampagne können sich die Meinungen noch ändern. Auch müssen die Initianten beim Urnengang nicht nur die Mehrheit der Stimmenden, sondern auch die Mehrzahl der Kantone hinter sich scharen. Diese Hürde ist erfahrungsgemäss schwieriger zu überspringen. Junge FDP verlangt höheres Rentenalter Die zweite AHV-Vorlage, die am 3. März zur Abstimmung kommt, stammt aus dem bürgerlichen Lager und geht in eine völlig andere Richtung. Die Jungfreisinnigen wollen mit der Initiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» das Rentenalter von heute 65 bis im Jahr 2033 schrittweise auf 66 Jahre für alle erhöhen. In der Folge soll das AHV- Alter parallel zur Lebenserwartung weiter ansteigen. Damit könnte das Sozialwerk um mehrere Milliarden Franken entlastet werden. Dies zu Gunsten künftiger Generationen: Wenn alle länger berufstätig bleiben, könnten auch die Jüngeren dereinst noch auf eine gesicherte Rente zählen – so die Argumentation der Initianten. An der Urne dürfte eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters jedoch Die Abstimmungen vom 3. März 2024 im Überblick 13. AHV-Rente: Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) verlangt, dass die AHV-Rente statt wie bisher zwölfmal neu dreizehnmal pro Jahr ausbezahlt wird. Dies entspricht einer Rentenerhöhung von 8,3 Prozent. Der Bund rechnet bei einer Annahme mit Mehrausgaben, die im Jahr 2032 rund 5 Milliarden Franken betragen würden. Bundesrat und Mehrheit des Parlamentes empfehlen dem Stimmvolk deshalb ein Nein. Höheres Rentenalter: Mit der Initiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» möchten die Jungfreisinnigen das AHV-Rentenalter für alle bis im Jahr 2033 schrittweise auf 66 Jahre erhöhen. Anschliessend soll das Pensionierungsalter noch weiter steigen – parallel zur Lebenserwartung. Dies brächte dem Sozialwerk Einsparungen in Milliardenhöhe. Bundesrat und Mehrheit des Parlamentes empfehlen dem Stimmvolk ein Nein. (TP) Schweizer Revue / Januar 2024 / Nr.1 18 Politik

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwNzMx