Weshalb braucht es diese Verträge überhaupt? Die bisherigen Verträge mit der EU (Bilaterale I und II) sind über 20 Jahre alt. Der Bundesrat will mit dem neuen Paket den bilateralen Weg festigen und ausbauen. Er spricht deshalb von den Bilateralen III. Kernstück bleibt die hindernisfreie Beteiligung am EU-Binnenmarkt, dem für die Schweizer Wirtschaft wichtigsten Handelsplatz. Dazu gehört unter anderem die Weiterführung der Personenfreizügigkeit: Sie gibt der Bevölkerung das Recht, in einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraumes zu arbeiten und zu leben. Worum geht es im neuen Vertragspaket? Das Paket enthält zwei Teile: «Stabilisierung» und «Weiterentwicklung». Im ersten Teil geht es um eine Erneuerung der fünf bisherigen Abkommen zu Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr, Landwirtschaft und zur gegenseitigen Anerkennung von Produktestandards. Der zweite Teil («Weiterentwicklung») enthält drei neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Aus Sicht der EU kann das Vertragswerk nur als Ganzes ratifiziert werden – und nicht nachträglich aufgetrennt werden. Das Parlament könnte trotzdem entscheiden, das Mammutpaket in zwei Etappen an die Urne zu bringen. Wo liegen die grössten Knackpunkte? Für Kontroversen sorgen institutionelle Fragen wie die Übernahme von EU-Recht sowie das Vorgehen im KonSchweizer Parlament vor wegweisenden EU-Entscheiden Die Schweiz hat sich auf ein neues Vertragspaket mit der Europäischen Union (EU) geeinigt. Nun befasst sich das Bundesparlament mit dem über 1000 Seiten umfassenden Vertragswerk – bevor das Stimmvolk das letzte Wort haben wird. Nachfolgend ein Überblick über zentrale und strittige Fragen. fliktfall. Bei den Abkommen, die den europäischen Binnenmarkt betreffen, muss die Schweiz jeweils neue EU-Regeln übernehmen. Man spricht dabei von einer «dynamischen Rechtsübernahme», wie sie bereits heute beim Schengener Grenzabkommen gilt. Neu erhält die Schweiz das Recht auf eine informelle Mitsprache bei der Entwicklung dieser Regeln. Die Schweiz kann eine Übernahme im Einzelfall gänzlich ablehnen, muss aber mit Gegenmassnahmen aus Brüssel rechnen. Ein weiterer Knackpunkt ist das Vorgehen im Konfliktfall: Streiten sich Bern und Brüssel darüber, wie ein Abkommen zu interpretieren ist, kommt ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht zum Zug. Geht es dabei um die Auslegung von EURecht, zieht das Schiedsgericht den Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen setzten am 2. März 2026 ihre Unterschriften unter das fertig ausgehandelte Vertragswerk. Nun müssen beide Seiten die Staatsverträge ratifizieren – in der Schweiz sind dies Parlament und Volk. Foto Keystone Schweizer Revue / Juli 2026 / Nr. 3 24 Politik
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