Schweizer Revue 4/2026

CHRISTOF FORSTER Der Export von Schweizer Rüstungsgütern ist ein hochemotionales Thema. Für die bürgerlichen Befürworter der vom Parlament beschlossenen Lockerungen geht es darum, eine eigene Rüstungsindustrie aufrecht zu erhalten. Dafür sei der inländische Markt alleine zu klein. Und eine eigene Rüstungsbasis sei zentral für die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Befeuert wurde die Diskussion in den vergangenen Jahren durch die Kritik aus dem Ausland am restriktiven Ausfuhrregime der Schweiz. In Deutschland etwa stiess auf grossen Unmut, dass der Bundesrat 2022 die Weitergabe von Schweizer Gepard-Munition an die Ukraine untersagt hatte. Ein Vertreter einer Rüstungsfirma sagte in der «NZZ», dass sie von einigen Staaten deutlich zu hören bekämen: «No Chinese, no Swiss». Da würde die Schweiz mittlerweile auf eine Stufe gestellt. Nach jahrelangen Diskussionen hat das Parlament Ende 2025 eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen. Die Vorlage sieht vor, dass Schweizer Rüstungsfirmen 25 westliche Staaten auch dann beliefern können, wenn diese in einen bewaffneten Konflikt involviert sind. Diese Staaten haben gleichwertige Kontrollsysteme bei Kriegsmaterialexporten wie die Schweiz. Vetorecht des Bundesrats Der Bundesrat kann den Export verbieten, falls er aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Interessen der Schweiz gefährdet sieht. Verboten bleiben Lieferungen an Länder, die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen oder bei denen ein hohes Risiko besteht, dass Waffen gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Damit soll primär europäischen Nato-Staaten signalisiert werden, dass die Schweiz ein zuverlässiger Partner sei. Zudem wird die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern erlaubt. Heute müssen die StaaSollen Schweizer Rüstungsfirmen einfacher exportieren dürfen? Das Parlament will das Kriegsmaterialgesetz lockern. Dies stärke die Rüstungsindustrie und sei wichtig für die Sicherheit der Schweiz, argumentieren die Befürworter. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, kommt es am 29. November 2026 zur Volksabstimmung. Gegen die Pläne des Parlamentes wehrt sich eine linksgrüne Allianz – hier bei der Einreichung der Referendumsunterschriften. Am Megafon spricht SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf (ZH). Foto Keystone ten in Bern nach Erlaubnis fragen. Auch hier hat der Bundesrat ein Vetorecht. Direkte Exporte oder Wiederausfuhren in die Ukraine bleiben aufgrund des völkerrechtlichen Gleichbehandlungsgebots auch mit der Revision ausgeschlossen. Linke Parteien und Nichtregierungsorganisationen haben gegen die Revision das Referendum ergriffen. Es gehe gar nicht um die Ukraine, wie die Befürworter der Lockerung anfänglich argumentiert hätten, sondern darum, die Schweizer Rüstungsindustrie maximal von der globalen Aufrüstung profitieren zu lassen. Mit der Lockerung der Ausfuhrbestimmungen verliere die Schweiz die Kontrolle über die Waffenexporte. Damit steige das Risiko, dass Schweizer Waffen an Länder wie Saudi-Arabien gelangten. 2025 exportierten Schweizer Rüstungsfirmen Güter im Wert von 948 Millionen Franken. Dabei handelt es sich vor allem um Munition, gepanzerte Radfahrzeuge und Handfeuerwaffen. Diese Ausfuhren entsprechen einem Anteil von 0,21 Prozent des gesamten Warenexportes der Schweiz. Die Exporte haben im vergangenen Jahr um 43 Prozent zugenommen. Zu den fünf wichtigsten Abnehmerländern gehören Deutschland, die USA, Ungarn, Italien und Luxemburg. Fast die Hälfte der exportierten Güter waren Munition und Munitionsbestandteile, ein Viertel gepanzerte Fahrzeuge und deren Bestandteile und 10 Prozent Waffen jeglichen Kalibers. Laut dem Bund sind rund 14 000 Vollzeitstellen mit der Schweizer Rüstungsindustrie verbunden, wenn man die Zulieferer miteinbezieht. Der Rückblick auf die Abstimmungen vom 27. September folgt in der nächsten «Schweizer Revue». 2025 nahmen die Schweizer Rüstungsexporte um 43 Prozent zu. Schweizer Revue / Oktober 2026 / Nr. 4 13 Politik

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