«Wenn man zur 13. AHV-Rente Ja sagt, dann muss man sich auch bewusst sein, dass das etwas kostet.» Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner 13. AHV-Rente kommt automatisch Die zusätzliche AHV-Rente wird im Dezember ausbezahlt – zum gleichen Zeitpunkt wie die übliche Monatsrente. AHV-Beziehende werden im Vorfeld entsprechend informiert. Personen, die ab dem 1. Januar 2026 Anspruch auf eine Altersrente haben, finden die Informationen direkt in der Rentenverfügung. AHV-Rentner:innen, die im Ausland wohnhaft sind, müssen nichts unternehmen. Die «Dreizehnte» entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente einer versicherten Person. Wieviel jede Rentnerin und jeder Rentner erhält, hängt von der persönlichen Beitrags- und Einkommenssituation ab. Einzelpersonen erhalten maximal 2520 Franken, Ehepaare höchstens 3780 Franken. Die 13. AHV-Rente hat keinen Einfluss auf Ergänzungsleistungen. Sie wird bei deren Berechnung nicht berücksichtigt. Keine zusätzliche Rente gibt es für Witwen, Witwer und Waisen. Auch Invalidenrenten werden weiterhin nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. (ERU) Bedarfs, wie Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen, gälte nach wie vor ein reduzierter Prozentsatz von 2,6 Prozent. Der Sondersatz für die Hotellerie soll hingegen von 3,8 auf 4 Prozent erhöht werden. Die höhere Mehrwertsteuer dürfte jährlich Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken bringen. Damit wäre nicht einmal die Hälfte des Leistungsausbaus der AHV finanziert. Richtig zufrieden ist mit der Vorlage kein politisches Lager. Deren Vorstellungen, wie das Sozialwerk gesichert werden soll, gehen weit auseinander. Kompromisse sind schwierig. Das zeigt sich auch an den Reaktionen auf das Reformpaket «AHV 2030». Der Bundesrat will unter anderem Anreize schaffen, damit Menschen nach 65 weiterarbeiten. Von einem höheren Rentenalter sieht er aber ab. Bald wird sich das Parlament mit der Zukunft AHV beschäftigen. Das Ringen um die Altersvorsorge geht also weiter. braucht. Eine zeitlich begrenzte Lösung hätte die Dringlichkeit verstärkt, strukturelle Reformen umzusetzen. Knappe Entscheide Konfliktlinien zeigten sich nicht nur zwischen den Polen des politischen Spektrums, sondern auch innerhalb der Parteien. Parlamentarier:innen mit potenziell abweichenden Haltungen gerieten in ihren Fraktionen unter Druck. Immer wieder kam es auf wenige Stimmen an. Nach zähem Ringen einigten sich die zerstrittenen Lager in der Sommersession auf einen ersten Schritt: Sie wollen die Mehrwertsteuer ab 2028 dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte anheben, um zumindest einen Teil des Leistungsausbaus zu finanzieren. Weil dafür die Bundesverfassung geändert werden muss, wird das Geschäft nun Volk und Ständen vorgelegt. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer bis 2030 um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Die eidgenössischen Räte entwickelten jedoch eigene Finanzierungsmodelle. Im Ständerat gab eine Allianz von Mitte und SP die Richtung vor. Sie wollte die Mehrwertsteuer erst um bis zu 1 Prozentpunkt anheben. Nach heftiger Kritik im Nationalrat krebste die kleine Kammer zurück: Sie beschränkte sich auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und sprach sich ergänzend für zusätzliche Lohnbeiträge aus. Die Mehrwertsteuer an sich sei nicht sozial, argumentierte eine Mehrheit im Ständerat. Menschen mit tiefen Einkommen würden – relativ gesehen – stärker belastet als Gutverdienende. Setze man bei den Lohnabzügen an, müssten höhere Einkommen mehr zur Finanzierung beitragen. Mit einem Mix werde die 13. AHV breit abgestützt und langfristig gesichert. Im Nationalrat stiess dieses Modell aber auf Widerstand. SVP, FDP und GLP wehrten sich entschieden gegen höhere Lohnbeiträge. Es müsse attraktiv bleiben zu arbeiten, betonten sie. Auf den Erwerbstätigen laste heute schon sehr viel. «Wir wollen keine weitere Umverteilung von Jung zu Alt, sie verletzt die Generationengerechtigkeit», sagte GLP-Nationalrat Patrick Hässig. Die Mehrwertsteuer zu erhöhen, sei das kleinere Übel. Damit würden auch Personen ohne Erwerbseinkommen – darunter AHV-Beziehende und Tourist:innen – für den Ausbau der AHV bezahlen. GLP und Bürgerliche wollten die Massnahme aber nur befristet zulassen. Es gelte, die Renten langfristig zu sichern, sagten sie. Dafür brauche es zeitnah strukturelle Reformen – etwa Anreize, um länger erwerbstätig zu bleiben, oder automatische Stabilisierungsmassnahmen, die der demografischen Entwicklung Rechnung tragen. Einen Absturz der Zusatzfinanzierung wollten die Grünliberalen aber nicht riskieren. Im letzten Moment schwenkten sie um und stimmten zähneknirschend einer unbefristeten Steuererhöhung zu. Höhere Preise ab 2028 Sagt nun auch das Volk Ja, erhalten die Unternehmen zwei Jahre Zeit, um ihre Preise anzupassen. Ab 2028 müssten die Konsumierenden tiefer ins Portemonnaie greifen. Die Mehrwertsteuer würde von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Für Güter des täglichen Schweizer Revue / Oktober 2026 / Nr. 4 9
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