Schweizer Revue 1/2022

Schweizer Revue / Februar 2022 / Nr.1 28 Aus dem Bundeshaus Verpassen Sie nicht die gesetzliche Frist Bei gleichgeschlechtlichen Paaren, die vor dem 1. Juli 2022 im Ausland geheiratet und keine vermögens- beziehungsweise ehevertragliche Abmachung geschlossen haben, hat die Revision rückwirkend Auswirkungen auf den Güterstand: Bei Anwendbarkeit von Schweizer Recht gilt für sie von Gesetzes wegen rückwirkend Errungenschaftsbeteiligung anstatt Gütertrennung. Aus diesem Grund kann jede Ehegattin bzw. jeder Ehegatte zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2022 der anderen Ehegattin bzw. dem anderen Ehegatten schriftlich bekannt geben, dass der bisherige Güterstand bis zum 30. Juni 2022 beibehalten wird. Die Erklärung muss eigenhändig unterzeichnet werden. (BJ) Wie sich die «Ehe für alle» auf gleichgeschlechtliche Paare auswirkt Nach der Annahme der Vorlage «Ehe für alle» im Herbst 2021 können ab dem 1. Juli 2022 neu gleichgeschlechtliche Ehen in der Schweiz geschlossen werden. Welche weiteren rechtlichen Neuerungen bringt die Gesetzesänderung mit sich? Sind auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betroffen? In der Volksabstimmung vom26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage «Ehe für alle» angenommen (siehe «Schweizer Revue» 6/2021). Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2022 wird diese Gesetzesänderung auch auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Auswirkungen haben. Gleichgeschlechtliche Paare konnten in der Schweiz seit 2007 eine eingetragene Partnerschaft begründen. Der Zugang zur Ehe wurde ihnen jedoch verwehrt. Dies ändert sich nun mit dem Inkrafttreten der «Ehe für alle» am1. Juli 2022: Ab diesemDatum können auch gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten. Gleichzeitig können keine neuen eingetragenen Partnerschaftenmehr begründet werden. RechtlicheUnterschiede zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe betreffen vor allem die Bereiche der Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin. So stehen die erleichterte Einbürgerung, die gemeinsame Adoption und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin nur Eheleuten offen. Je nach Konstellation können die Auswirkungen auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betreffen: ■ ■ Unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare können ab dem1. Juli 2022 eine Ehe in der Schweiz schliessen. Ab diesem Datum kann das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung imAusland eingereicht werden. ■ ■ Eingetragene Partnerinnen oder Partner behalten ihren Status. Gleichgeschlechtlichen Partnerinnen oder Partner können jedoch jederzeit ihre vor dem 1. Juli 2022 eingetragene Partnerschaft durch eine gemeinsame Erklärung in eine Ehe umwandeln. Die Umwandlungserklärung kann auf jedem Zivilstandsamt in der Schweiz sowie auf der Schweizer Vertretung im Ausland abgegeben werden. Auf Wunsch kann die Umwandlung auf demZivilstandsamt in der Schweiz im Rahmen einer Zeremonie erfolgen. Eine nach dem 1. Juli 2022 imAusland Laura und Delia schneiden in Regensdorf ihre Hochzeitstorte an: Mit dem Volks-Ja zur «Ehe für alle» können alle gleichgeschlechtlichen Paare in der Schweiz ab dem 1. Juli 2022 heiraten. Foto Keystone

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