Schweizer Revue 1/2022

Schweizer Revue / Februar 2022 / Nr.1 29 Eidgenössische Abstimmungen Die Abstimmungsvorlagenwerden durch den Bundesratmindestens vierMonate vor demAbstimmungstermin festgelegt. Alle Informationen zuAbstimmungsvorlagen (Abstimmungsbüchlein, Komitees, Empfehlungen des Parlaments und des Bundesrates etc.) finden Sie unter www.admin.ch/abstimmungen oder in der App «VoteInfo» der Bundeskanzlei. Volksinitiativen Bei Redaktionsschluss lagen keine abstimmungsreifen Volksinitativen vor. Die Liste der hängigenVolksinitiativen finden Sie auf derWebsite der Bundeskanzlei www.bk.admin.ch unter «Aktuell/Wahlen undAbstimmungen/Hängige Volksinitiativen». Die Liste der Volksinitiativen im Sammelstadium finden Sie unter www.bk.admin.ch/ > Politische Rechte > Volksinitiativen > Hängige Volksinitiativen > im Sammelstadium Hinweise Melden Sie Ihrer Botschaft oder dem Generalkonsulat E-Mail-Adresse und MobiltelefonNummer und/oder allfällige Änderungen. Registrieren Sie sich bei www.swissabroad.ch, um keineMitteilung («Schweizer Revue», Newsletter Ihrer Vertretung und anderes mehr) zu verpassen. Die aktuelle Ausgabe der «Schweizer Revue» sowie die früheren Nummern können Sie jederzeit über www.revue.ch lesen und bei Bedarf auch ausdrucken. Die «Schweizer Revue» (beziehungsweise die «Gazzetta Svizzera» in Italien) wird elektronisch (via E-Mail und als iOS- und AndroidApp) oder als Druckausgabe kostenlos allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zugestellt, welche bei einer Botschaft oder einemGeneralkonsulat registriert sind. Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen des EDA: Konsularische Direktion, Abteilung Innovation und Partnerschaften Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz www.eda.admin.ch, E-Mail: kdip@eda.admin.ch begründete eingetragene Partnerschaft kann nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Die betroffenen Partnerinnen oder Partner können jedoch in der Schweiz eine Ehe schliessen. ■ ■ Gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland geheiratet haben und deren Ehe in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt worden ist, können ab dem 1. Juli 2022 die Aktualisierung ihres Eintrags imSchweizerischen Personenstandsregister bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons beantragen. Denn neuwerden ausländische gleichgeschlechtliche Ehen in der Schweiz als Ehen anerkannt. Die Aktualisierung erfolgt auch von Amtes wegen anlässlich der Eintragung einer Zivilstandsänderung (z.B. Geburt, Tod usw.). ■ ■ Ausländische eingetragene Partnerschaften von Paaren unterschiedlichen Geschlechts werden neu in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt. Die betroffenen Paare können ab dem 1. Juli 2022 bei der kantonalen Aufsichtsbehörde des Heimatkantons die Eintragung im © www.pexels.com Konsularische Dienstleistungen überall, komfortabel auf Ihren mobilen Geräten www.eda.admin.ch Kuala Lumpur (2022) Schweizerischen Personenstandsregister beantragen. ■ ■ Verheirateten Frauenpaaren wird neu Zugang zur Samenspende in der Schweiz gewährt. Wenn die Samenspende nach denVorgaben des schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetzes durchgeführt wurde, wird die Ehefrau der Frau, die das Kind gebärt, mit der Geburt zum rechtlichen Elternteil des Kindes. In dieser Konstellation ist keine Stiefkindadoption mehr erforderlich. Unverändert bestehen bleibt das Verbot der Eizellen- und Embryonenspende sowie aller Arten von Leihmutterschaft. (BJ) Weitere Informationen auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz (BJ): revue.link/zivilstand Bei Fragen können sich die betroffenen Paare an das Zivilstandsamt beziehungsweise die Aufsichtsbehörde ihres Heimatortes oder an ihre Schweizer Vertretung im Ausland wenden. Die Liste der zuständigen Zivilstandsbehörden: revue.link/zivilstandsamt

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