Schweizer Revue 4/2023

Mehrere europäische Staaten möchten in der Schweiz beschafftes Kriegsmaterial in die Ukraine liefern. Doch das ist nach geltendem Schweizer Recht nicht möglich. Soll die Schweiz diese sogenannte Wiederausfuhr zulassen? Nein. Ein Rechtsstaat hält sich an gegenseitig unterzeichnete Verträge. Eine einseitige Wiederausfuhr zugunsten einer Kriegspartei verletzt die Neutralität der Schweiz. Wir würden unseren internationalen Status als neutralen Staat verlieren – und damit auch die Position als unabhängige Vermittlerin. Ja. Auch die neutrale Schweiz steht rechtlich, politisch und moralisch in der Pflicht, die Ukraine zu unterstützen. Die SP setzt sich für eine Lösung ein, die es dem Bundesrat unter eng gefassten, auf dem Völkerrecht basierenden Bedingungen erlaubt, Gesuche zur Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die Ukraine ausnahmsweise zu bewilligen. Ja. Der Krieg in der Ukraine hat deutlich gemacht, dass das Kriegsmaterialgesetz in seiner aktuellen Form für die gegenwärtigen Herausforderungen nicht tauglich ist. Die FDP setzt sich seit Monaten für eine Lösung ein, die mit der Neutralität vereinbar ist. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine stellt die Schweizer Neutralität auf den Prüfstand. Muss die Neutralität neu definiert werden? Nein. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Unsere Neutralität definiert unsere Aussenpolitik und besagt, dass wir uns nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligen. Wir müssen aber humanitäre Hilfe zugunsten aller Kriegsparteien leisten und sämtliche Friedensverhandlungen unterstützen. Ja. Man muss die Neutralität den Realitäten der Zeit anpassen. Neutralität muss bedeuten, sich nie für einen Staat oder eine Staatengruppe mit imperialen Ansprüchen stark zu machen, sondern immer auf der Seite des Völkerrechts zu stehen. Dazu würde auch ein aktiveres Engagement zur Stärkung der UNO und ihrer Ziele gehören. Weder Ja noch Nein. Die Neutralität ist ein Mittel zur Wahrung von Sicherheit und kein Selbstzweck zur Vermeidung von Verantwortung. Das Instrument Neutralität ist stets an die Umstände anzupassen. Sie war und ist nie starr auszulegen. Ab 2028 gilt für Frauen und Männer das Rentenalter 65. Muss das Rentenalter für beide Geschlechter weiter erhöht werden, um die Finanzierung der Sozialwerke langfristig zu sichern? Weder Ja noch Nein. Es wird in Zukunft weitere Reformen brauchen. Wegen der demografischen Entwicklung brauchen wir auch eine Flexibilisierung des Rentenalters. Mit der aktuellen Anpassung ist die AHV bis mindestens 2030 stabil. Wie ein nächster Schritt konkret aussieht, wird sich in den nächsten Jahren zeigen, sobald die Reform für die Zeit nach 2030 beraten wird. Nein. Die Rechte will den Sozialstaat schrittweise aushöhlen und sorgt mit ihrer Politik dafür, dass den Sozialwerken weniger Geld zur Verfügung steht. Es braucht im Gegenteil eine Sicherung der Renten, um die Kaufkraft zu schützen. Deshalb setzt sich die SP gegen eine weitere Erhöhung des Rentenalters und für eine 13. AHV-Rente ein. Ja. Die AHV steuert aufgrund der demografischen Entwicklung auf ein finanzielles Debakel zu. Mit der Renteninitiative hat die FDP das passende Instrument, damit die AHV ihre Leistungen auch in Zukunft noch erbringen kann. Mit der Anhebung des Rentenalters auf 66 Jahre und der Anbindung an die Lebenserwartung kann die Renteninitiative die Probleme der AHV entkräften. Rund ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz verfügt über keinen Schweizer Pass. Sollen die Hürden für die Einbürgerung gesenkt werden? Nein. Die direkte Demokratie überlässt dem Bürger die finale politische Entscheidungsgewalt. Deshalb ist es wichtig, dass Zuzüger ihre Verantwortung und die langfristigen Konsequenzen der zukünftigen Entscheide begreifen und lernen, sich mit unserem System bekannt zu machen: Dies braucht Zeit, Interesse und Engagement. Ja. Wir glauben daran, dass es in unser aller Interesse ist, wenn die Menschen, die hier leben, mit uns gemeinsam die Zukunft unseres Landes gestalten. Dafür müssen sie mitreden und mitentscheiden dürfen. Für die Einbürgerung braucht es einheitliche, rein formale Kriterien auf Bundesebene sowie entsprechend schnelle und günstige Einbürgerungsverfahren. Nein. Mit der erleichterten Einbürgerung von Angehörigen der 3. Generation wurde 2018 ein wichtiger Schritt gemacht. Gewisse Anpassungen kann man immer zur Diskussion stellen, aber aus Sicht der FDP funktioniert das Einbürgerungsprozedere im Grossen und Ganzen. Der Grundsatz, dass das Bürgerrecht am Ende des Integrationsprozesses steht und nicht am Anfang, gilt nach wie vor. 20 Schweizer Revue / August 2023 / Nr.4 Politik

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