Schweizer Revue 2/2024

Aus dem Bundeshaus Für die Altersrente gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Bestimmungen. Auch für die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland werfen diese wichtige Fragen auf. In diesem Artikel nehmen wir die Neuerungen genauer unter die Lupe und beleuchten, welche Auswirkungen sie auf Ihre Lebensplanung haben können. Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk dem Reformpaket AHV 21 zur Stabilisierung der AHV zugestimmt. Diese verfolgt die folgenden Ziele: das Niveau der AHV-Renten sichern und erhalten, das finanzielle Gleichgewicht der AHV im nächsten Jahrzehnt sichern und dem Bedürfnis nach Flexibilität gerecht werden. Änderung 1: Harmonisierung des Referenzalters Aktuell spricht man nicht mehr von Rentenalter, sondern von Referenzalter. Diese Massnahme ist besonders bekannt, da das Referenzalter für Frauen nun ebenfalls bei 65 Jahren liegt. Allerdings erfolgt diese Erhöhung nicht abrupt, sondern schrittweise und gilt ab dem Jahr 2025. Was ändert sich bei der AHV und was heisst dies für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland? Änderung 2: Finanzielle Ausgleichsmassnahmen für Frauen in der Übergangsgeneration Durch die Anpassung des Referenzalters erhalten Frauen in der sogenannten Übergangsgeneration mit den Jahrgängen von 1961 bis einschliesslich 1969 Anspruch auf finanziÜbergangsphase Referenzalter Frauen Im Jahr Referenzalter für Frauen Geburtsjahr 2024 64 Jahre (keine Erhöhung) 1960 2025 64 Jahre und 3 Monate 1961 2026 64 Jahre und 6 Monate 1962 2027 64 Jahre und 9 Monate 1963 2029 65 Jahre Ab 1964 Während die neuen Regelungen der Reform AHV 21 Chancen für eine flexiblere Lebensgestaltung bieten, sind sie auch mit Herausforderungen verbunden. Foto Adobe Stock, freebird7977 24 Schweizer Revue / März 2024 / Nr.2

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