Schweizer Revue 3/2026

zeitig zu erfüllen, sei technisch fast unmöglich, so Estermann. Es brauche nur eine kleine Panne, damit das Resultat eines ganzen Urnengangs seine Glaubwürdigkeit verliere. Der Vorfall in Basel habe grossen Schaden angerichtet, sagt Politikwissenschaftler Michael Herrmann gegenüber SRF. «Er hat das Vertrauen der Bevölkerung zerstört und wirft den ganzen Prozess um Jahre zurück.» Schweizer:innen, die im Ausland leben, reagierten teilweise verärgert. Ihr sei es verunmöglicht worden, ihre Stimme abzugeben, sagte eine Betroffene aus Frankreich. «Für dieses Recht haben wir lange gekämpft.» Dass die Partizipationsrechte garantiert werden müssen, betonen auch E-Voting-Befürwortende. Sie argumentieren jedoch, dass der 2023 gestartete Versuchsbetrieb bei über 300 Urnengängen positiv verlaufen sei. Nun gelte es, die richtigen Lehren zu ziehen. So werde der Zwischenfall zu Verbesserungen des E-Voting-Systems beitragen. Der Kanton Luzern will dieses ab September 2026 ebenfalls testweise einsetzen. Dank der E-ID, die im September 2025 knapp gutgeheissen wurde, könnte E-Voting dereinst ganz digital funktionieren. Sie soll ab 1. Dezember 2026 verfügbar sein. Der Bund wollte den digitalen Ausweis ursprünglich diesen Sommer einführen. Nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle Bedenken geäussert hatte, setzt er jetzt aber zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsmassnahmen um. Effizienter, sicherer und zuverlässiger Die staatliche E-ID soll auch beim E-Collecting eingesetzt werden. Sie würde es erlauben, Unterschriften mit wenigen Klicks auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Dies würde Komitees, Gemeinden und die Bundeskanzlei massiv entlasten. Sie könnten etwa darauf verzichten, Sammelbögen per Post hin und her zu schicken. Sie wären in Echtzeit über die Zahl der beglaubigten Unterschriften informiert und könnten ihre Arbeiten entsprechend planen. Die Stimmberechtigten wiederum würden davon profitieren, dass ihre Daten besser geschützt und zuverlässig übermittelt würden. Aus diesem Grund ist E-Collecting 2024 auf die politische Agenda zurückgekehrt. Der Skandal um gefälschte Unterschriften durch kommerzielle Sammel-Firmen («Revue» 1/2025) hat den Druck erhöht, das papierbasierte System zu verbessern. Ziel ist es nicht, den ganzen Prozess «ins Netz» zu verlagern. Im öffentlichen Raum sollen weiterhin Sammlungen stattfinden. Sie sollen dank digitaler Möglichkeiten aber effizienter, transparenter und sicherer werden. Know-how und Meinungen fliessen ein Im Bundeshaus engagieren sich fünf von sechs Fraktionen für ein digitales System. Nicht dabei ist die SVP. Die anderen Fraktionen möchten zeitnah einen Pilotbetrieb starten. Die Bundeskanzlei bereitet einen solchen vor. Dabei bezieht sie breite Kreise ein, um zu einer mehrheitsfähigen Lösung zu gelangen. Die BK hat im August 2025 einen partizipativen Prozess gestartet – und setzt damit auf ein Vorgehen, das sich bei der E-ID bewährt hat. Sie führt regelmässig Online-Veranstaltungen durch, an denen wissenschaftliche Erkenntnisse, technisches Know-how, Erfahrungen, Haltungen und Ideen geteilt werden. Für den schriftlichen Austausch hat sie eine Online-Plattform realisiert. Der Bundeskanzler Viktor Rossi stützt sich auf diesen Dialog, wenn er die Eckwerte des E-Collecting-Systems festlegt. Als Erstes wird über die technische Umsetzung entschieden. Bei dem Projekt stellen sich ausserdem regulatorische, staatspolitische und organisatorische Fragen. Herausfordernd ist es beispielsweise, die Sammel-Plattform neutral zu gestalten. Sie sollte über Volksinitiativen und Referenden transparent informieren, jedoch keine politische Werbung verbreiten. Sie sollte so gebaut sein, dass es unmöglich ist, einzelne Anliegen bevorzugt zu platzieren. Expert:innen gehen davon aus, dass es mehr Sammlungen geben werde. Zivile Netzwerke könnten politische Debatten stärker prägen als heute. Erste Erkenntnisse sind auf kantonaler Ebene zu erwarten. St. Gallen hat ein eigenes System aufgebaut, das demnächst zum Einsatz kommen soll. Genf befindet sich in der Konzeptphase. E-Collecting lasse sich technisch einfacher umsetzen als E-Voting, sagt Rahel Estermann. Wichtig sei ein datensparsamer, sicherer und quelloffener Ansatz. Der digitale Kanal würde die Partizipation erleichtern. Davon würden insbesondere Auslandschweizer:innen und Menschen mit Behinderungen profitieren. «E-Collecting würde die Demokratie stärken.» Auslandschweizer:innen sind berechtigt, Volksinitiativen oder Referenden zu unterschreiben, sofern sie im Stimmregister eingetragen sind. Aktuell trifft dies auf 246 624 Personen zu. Konkrete Zahlen zur Beteiligung der Auslandschweizer:innen an Unterschriftensammlungen werden nicht erhoben. Heute werden die gesammelten Unterschiften für Volksinitiativen und Referenden schachtelweise an die Bundeskanzlei übergeben. E-Collecting würde die Beteiligung für Auslandschweizer:innen vereinfachen. Foto Keystone Schweizer Revue / Juli 2026 / Nr. 3 11

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