EVELINE RUTZ Die Panne liess aufhorchen: Am 8. März 2026 kam es beim E-Voting-Testbetrieb in Basel-Stadt zu technischen Problemen. In der digitalen Urne trafen zwar 2048 Stimmen von Auslandschweizer:innen und Menschen mit Behinderungen ein. Die Urne liess sich mit dem vorgesehenen Code allerdings nicht entschlüsseln. Ihr Inhalt blieb unzugänglich – und floss nicht in die Auswertung ein. («Revue» 2/2026) Immerhin: Die Resultate fielen ohnehin deutlich aus. Die Volksentscheide wurden demnach nicht verfälscht. Die Basler Staatskanzlei und die Bundeskanzlei (BK) teilten umgehend mit, dass die Ursache nicht beim E-Voting-System an sich zu suchen sei. In den Testkantonen St. Gallen, Thurgau und Graubünden hätten die elektronisch abgegebenen Stimmen wie gewohnt ausgewertet werden können. Einzig in Basel habe der Zugang über einen USB-Stick nicht funktioniert. Laut Fachleuten könnte dies auf eine fehlerhafte Handhabung zurückzuführen sein. Eine externe Analyse soll die genauen Umstände nun klären. Basel-Stadt führt vorerst bis Ende Jahr keine weiteren Versuche durch. Die anderen drei Pilotkantone haben am 14. Juni 2026 erneut E-Voting angeboten. Davor hatten sie ihre Prozesse zur Entschlüsselung der digitalen Urne überprüft. Zudem setzten sie neben USB-Sticks weitere Speichermedien ein. Die Bundeskanzlei hatte ihnen für weitere Tests grünes Licht gegeben. Sie hatte es als «sehr Der Weg zur digitalen Teilhabe bleibt steinig Rückschlag beim E-Voting und kleine Schritte in Richtung E-Collecting: Auslandschweizer:innen könnten auf dem digitalen Kanal einfacher mitbestimmen. Doch sie werden weiter Geduld brauchen. unwahrscheinlich» eingestuft, dass sich ein Vorfall wie in Basel-Stadt wiederholen werde. An Vertrauen eingebüsst Die Panne befeuert dennoch eine Debatte, welche die Schweiz seit über 20 Jahren beschäftigt. Kritiker:innen des E-Votings sehen sich bestätigt. «Es gibt zu viele Risiken», sagt Rahel Estermann, Co-Geschäftsleiterin der Digitalen Gesellschaft. Sie verweist auf das hohe Sicherheitsniveau, das bei Wahlen und Abstimmungen gewährleistet werden muss. Einerseits muss das Stimmgeheimnis gewahrt werden. Andererseits muss es möglich sein, die Stimmen individuell und das Resultat kollektiv nachzuvollziehen. Diese drei Anforderungen gleichIn Basel-Stadt konnten zur Abstimmung am 8. März 2026 nur Stimmcouverts in Papierform gezählt werden. Die digitale Urne konnte nicht entschlüsselt werden. Der Vorfall löst neue Diskussionen über das E-Voting aus. Foto Keystone Schweizer Revue / Juli 2026 / Nr. 3 10 Politik
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