Schweizer Revue 4/2026

reiche Auslandschweizer:innen für teure Operationen zurückkehren. Sie melden sich wieder an, sind teilweise von der Sozialhilfe abhängig und erhalten Ergänzungsleistungen. Sobald der medizinische Eingriff abgeschlossen ist, verlassen sie die Schweiz wieder. Man weiss nicht, wie häufig solche Fälle sind? Nein, sie werden nicht registriert. Was man vergleichen kann, sind unter anderem die Preise von Medikamenten. Sie unterscheiden sich je nach Land stark. Genau solche Daten sollten jetzt erhoben werden. Sie wären eine wichtige Grundlage für die politische Diskussion. All die Zuschriften, die ich erhalte, betreffen Einzelfälle. Mir ist es ein Anliegen, diese zusammenzuführen und das aktuelle System grundsätzlich zu verbessern. Der Bundesrat hat bislang darauf verwiesen, dass der Wohnsitz für die Krankenversicherung massgebend ist. Er sollte anerkennen, dass sich Auslandschweizer:innen in einer besonderen Situation befinden. Andere Länder tun das. Frankreich zum Beispiel bietet Auswandernden mit der Caisse des Français de l’Étranger die Möglichkeit, sich freiwillig abzusichern – ohne den Anschluss an das französische Versicherungssystem zu verlieren. In der Schweiz fehlt es aktuell auch an Aufklärung. Es ist zu wenig bekannt, dass in Ländern wie Thailand, Costa Rica, Brasilien oder den Philippinen der Zugang zum lokalen Gesundheitssystem nicht automatisch gewährleistet ist. Kritiker sagen: Wer auswandert, entscheidet sich bewusst gegen eine Schweizer Krankenversicherung. Wie sehen Sie das? Dieses Argument geht nicht auf. Wer einen Schweizer Pass hat, kann jederzeit für teure Operationen zurückkommen. Dieses Recht wird gerade von Personen wahrgenommen, die schwer erkrankt sind. Das belastet unser System. Ist die Stimmung Auslandschweizer:innen gegenüber insgesamt schlechter geworden? Ja. Ich engagiere mich seit 15 Jahren im Auslandschweizerrat und stelle fest: Die Stimmung hat gedreht. Die Aussage, «wer auswandert, ist selbst schuld, wenn Leistungen nicht mehr abgedeckt sind», hört man immer häufiger. Das beunruhigt mich. Generell hat die Haltung, «jetzt bin ich mal dran», zugenommen. Dabei geht allerdings vergessen, dass die rund 838 600 Auslandschweizer:innen ebenfalls Rechte haben. Ich möchte keine Zweiklassengesellschaft. Der Kostendruck veranlasst gerade ältere Menschen auszuwandern. Sie sollen eine faire Anschlusslösung erhalten. Wie schätzen Sie die Chancen Ihres Vorstosses ein? In jeder Fraktion gibt es Parlamentarier:innen, die für Anliegen der Fünften Schweiz sensibilisiert sind. Das stimmt mich zuversichtlich. Bis mein Postulat debattiert wird, kann es jedoch noch Monate dauern. Entscheidend finde ich, dass das Thema auf der politischen Agenda bleibt. Ist das Thema für Sie erledigt, sollte Ihr Vorstoss scheitern? Ich werde politisch dranbleiben und mich weiter mit den privaten Krankenversicherern austauschen. Wie bereits gesagt, sollten die Behörden besser informieren. Viele Auswandernde unterschätzen, wie schwierig und teuer eine Krankenversicherung sein kann. Da sind auch Konsulate und Auslandschweizer-Organisationen mit Beratungsangeboten gefordert. Eine Arbeitsgruppe des Auslandschweizerrates befasst sich seit Langem mit dem Thema. Was tut sie aktuell? Wir erwägen, selbst eine Studie zu dem Thema in Auftrag zu geben. Wir sind diesbezüglich mit Hochschulen im Gespräch. An sich wäre es aber Aufgabe des Bundes, eine solche Grundlage zu schaffen. Wenn die Grundversicherung wegfällt Wer in der Schweiz lebt, muss zwingend auch hierzulande krankenversichert sein. Die Nationalität und der Aufenthaltsstatus spielen dabei keine Rolle. Wer auswandert, verliert diesen obligatorischen Versicherungsschutz. Davon ausgenommen sind Bundesangestellte und Personen, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden. In EU- und EFTA-Staaten finden Auswandernde dank bilateraler Verträge häufig gleichwertige Angebote. Schwieriger ist ihre Situation in Drittstaaten wie Brasilien oder Thailand: Hier erhalten Auslandschweizer:innen kaum Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem. Sie sehen sich gezwungen, eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Für jüngere Personen ohne Vorerkrankungen ist dies meist problemlos möglich. Ab einem gewissen Alter oder bei bestehenden Beschwerden sind Versicherer allerdings zurückhaltend. Sie haben wenig Interesse an Kund:innen, die potenziell hohe Gesundheitskosten verursachen. Sie schliessen in solchen Fällen gewisse Leistungen aus oder lehnen einen Antrag von vornherein ab. Sie passen ihre Prämien zudem dem individuellen Risiko an und haben das Recht, Versicherungsverträge jederzeit zu kündigen. «Insbesondere ältere Auslandschweizer:innen können in dramatische Situationen gelangen», sagt Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter im Interview. Obwohl diese Menschen vor der Auswanderung jahrzehntelang Beiträge in die obligatorische Grundversicherung gezahlt hätten, seien sie nach ihrem Wegzug oft nicht mehr ausreichend versichert. Im schlimmsten Fall werde ihnen eine medizinische Behandlung verweigert. «Das widerspricht dem Solidaritätsprinzip.» Ende 2025 lebten rund 838 600 Schweizer:innen im Ausland, davon 357 063 in Drittstaaten ausserhalb des EU- und EFTA-Raums. (ERU) Schweizer Revue / Oktober 2026 / Nr. 4 29

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