Schweizer Revue 3/2026

Kritik und Forderungen Frauenrechtsorganisationen und linke Parteien kritisieren, dass die Schweiz die Istanbul-Konvention trotz Fortschritten nur unzureichend umsetze. Es fehle an finanziellen Mitteln für Frauenhäuser, und der Schutz von Frauen variiere stark zwischen den Kantonen. Die rechtsbürgerliche SVP sieht in häuslicher Gewalt vor allem ein Migrantenproblem. Sie fordert härtere Strafen und konsequente Landesverweise. Bund und Kantone planen für 2027 eine neue nationale Strategie gegen häusliche und sexuelle Gewalt. Sie soll ein einheitlicheres Vorgehen bringen und auch digitale Gewalt in den Blick nehmen. Das nationale Parlament beschloss zudem eine Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung von Femiziden, auch ausserhalb des häuslichen Umfelds. Ein Prozess, der aufrüttelte Im Fall der Tötung von Binningen fand im Mai 2026 der Prozess in erster Instanz statt. Er offenbarte die zerstörerische Dynamik häuslicher Gewalt. Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte den Ehemann wegen Mordes und Störung des Totenfriedens zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte fest, dass der Täter aus Kontrollbedürfnis, Kränkung über die Trennungsabsicht, Rache und Wut handelte. Getötet habe er letztlich, um die häusliche Gewalt zu vertuschen. Der Gerichtspräsident sprach das gesellschaftliche Problem an: «Das hier ist ein Femizid.» Angehörige, Freunde und Aktivistinnen erinnerten während der Urteilsverkündung mit einer Menschenkette vor dem Gerichtsgebäude an die getötete Frau. Kein «Familiendrama» Eine mögliche Antwort liefert der Begriff Femizid. Geprägt in den 1970er-Jahren von der US-Soziologin Diana Russell, verweist er auf die gesellschaftliche Dimension solcher Taten. Nach einer UNO-Definition von 2012 gelten Tötungen an Frauen im häuslichen Bereich als Femizide. Analysen zeigen, dass sie oft mit Dominanzstreben, Besitzdenken und geschlechtsbezogenen Rollenerwartungen des Täters zusammenhängen. Trennungen werden dabei zu Hochrisikophasen. «Rund die Hälfte der Tötungen geschieht während oder nach der Trennung», erklärt Markwalder. In der Schweiz ist Femizid kein juristischer Begriff. Frauenrechtsgruppen, Politik und das Rechercheprojekt stopfemizid.ch nutzen ihn seit einiger Zeit, um Fälle sichtbar zu machen. Doch auch Medien und Behörden greifen ihn zunehmend auf. Für Markwalder benennt er die Realität: «Es ist eine Tötung – kein Familiendrama, kein Unglück, keine Tat aus übermässiger Liebe, wie es früher oft beschönigend umschrieben wurde.» Neue Opferhilfenummer Lange galt in der Schweiz: Was zuhause geschieht, geht den Staat nichts an. Erst seit 2004 ist häusliche Gewalt – Vergewaltigungen, Tätlichkeiten, Drohungen – ein Offizialdelikt. Politikerinnen setzten sich über Parteigrenzen hinweg immer wieder für Massnahmen gegen Gewalt an Frauen ein. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats 2018 verpflichtete sich die Schweiz zum Handeln. Eine «Roadmap» von Bund und Kantonen brachte erste Ergebnisse: Seit Frühjahr 2026 ist die landesweite Opferhilfe-Telefonnummer 142 in Betrieb. Die Kantone verstärken ihr Bedrohungsmanagement, um Gewalt frühzeitig zu erkennen. Denn oft steht ein Femizid am Ende einer Gewaltspirale, wie eine Analyse des Bundes ergab. Die Polizei spricht Gefährder inzwischen gezielt an. In einigen Kantonen laufen Pilotprojekte mit elektronischen Fussfesseln, um Kontaktverbote durchzusetzen. Der Bund startete eine Präventionskampagne, um die Bevölkerung für häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Auch Gesetzesänderungen stehen zur Debatte, etwa im Waffenrecht. Eine Studie der Universität St. Gallen zeigte 2025, dass bei häuslichen Tötungen in der Schweiz überdurchschnittlich oft Schusswaffen zum Einsatz kommen, vor allem bei älteren Tätern. Ein Grund: Schweizer Männer können ihre Armeewaffen nach der Entlassung aus der Dienstpflicht behalten. Tötungsdelikte gingen in der Schweiz stark zurück, doch Tötungen von Frauen durch ihre Partner bleiben stabil. «Das wirft Fragen auf», sagt Strafrechtsprofessorin Nora Markwalder. Foto ZVG Bund und Kantone planen für 2027 eine neue nationale Strategie gegen häusliche und sexuelle Gewalt. Schweizer Revue / Juli 2026 / Nr. 3 15

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